Hallo,
ich bin 09/1956 geboren in Deutschland und habe bis zu meiner Auswanderung nach Kroatien 1983 dort in Deutschland(ehem. DDR) gelebt und gearbeitet. Habe aber weiterhin in Kroatien die
Deutsche Staatsbürgerschaft und auch die Kroatische Staatsbürgerschaft. Nun habe ich hier in Kroatien einen Rentenantrag auf Altersrente gestellt und auch alle Zeiten die ich hatte von Deutschland und Kroatien angegeben.
Nun die Kroatische RV hat sich mit der Deutschen RV in Verbindung gesetzt und Daten ausgetauscht.
Draufhin habe ich Post von der Deutschen RV aus Bayern erhalten, die wohl in meinem Fall zuständig sind. Da ich in Deutschland kein Versicherungskonto habe, wollten sie sämtliche Unterlagen haben, wie grüne SV-Ausweis(DDR) und mein Facharbeiterabschluss und mein 10. Klasse Abschlusszeugnis etc.
Nun habe ich am Donnerstag Post bekommen von der Deutschen RV das alle Zeiten, von 1973 -1983 anerkannt wurden bzw. geltend gemacht wurden. Heute bekam ich wieder Post von der DRV das mein Antrag auf Altersrente nicht entsprochen werden kann, da ich keine 420 Monate Wartezeit erfüllt habe. Ich habe nur 192 Tage Wartezeit mit der Kroatischen Zeit zusammenbekommen. Was ich nicht ganz verstehe ist, das ich irgendwo gelesen habe, das mir Deutsche Rente zusteht, wenn ich gewisse Jahre eingezahlt habe.
Nun ich habe genau von 1973 - 1983 laut Versicherungsverlauf 9,5 Monate, sprich 115 Monate anerkannt bekommen und auch dafür Pflichtbeiträge eingezahlt.
Nun welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich für die Jahre in Deutschland Rentenanspruch habe.
Gruß Tante Trude