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Altersrente vorgezogen Hinzuverdienen als Selbstständiger

von Hofmann19.01.2007 | 14:57
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3 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 43, seite 2,5 Jahren selbstständig, gewerblich tätig. Alle Wartezeiten für die Altersrente sind erfüllt. Nun habe ich ein Angebot als Geschäftsführer wieder für 4 Jahre zu arbeiten, möchte jedoch keine RV Beiträge mehr bezahlen. Frage kann ich die Altersrente beantragen, mit/ohne Abschlag, ohne daß mein zukünftiges Einkommen auf die Rente angerechent wird (Hinzuverdienen)?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2% in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Liegt Ihr Einkommen oberhalb dieser Grenzen, könnte die Rente ggf. nur als Teilrente gezahlt werden, nach Überschreiten aller Hinzuverdienstgrenzen würde kein Anspruch auf die Altersrente bestehen. Angerechnet werden hier Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt aus einer selbständigen Tätigkeit und vergleichbares Einkommen. Erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres sind keine Hinzuverdienstgrenzen mehr einzuhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Da es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, kann Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung nur vorliegen, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. Sofern Sie also die Hinzuverdienstgrenzen Ihrer Altersrente überschreiten und nur noch eine Teilrente gewährt wird, kann Versicherungsfreiheit nicht begründet werden.

1 Antworten

Darnokam 23.01.2007 | 09:43
Danke für die prompte Antwort. Ich möchte meine Anfrage dahingehend erweitern: Wenn ich meine Altersrente beantrage (ab 63), gebe meine Selbständigkeit auf und arbeite dann als angestellter Geschäftsführer in einer GmbH, mit einer geringen Beteiligung an der GmbH, müssen dann noch Beiträge zur RV/AV geleistet werden?
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