Da Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2% in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Liegt Ihr Einkommen oberhalb dieser Grenzen, könnte die Rente ggf. nur als Teilrente gezahlt werden, nach Überschreiten aller Hinzuverdienstgrenzen würde kein Anspruch auf die Altersrente bestehen. Angerechnet werden hier Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt aus einer selbständigen Tätigkeit und vergleichbares Einkommen. Erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres sind keine Hinzuverdienstgrenzen mehr einzuhalten.