Hallo Mann,
nach derzeitiger Rechtslage kommt für Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 60 Jahren und 7 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % in Frage. Abschlagsfrei ist die Rente, wenn Sie diese erst mit 63 Jahren und 7 Monaten in Anspruch nehmen werden. Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % muss zum Rentenbeginn gültig sein und bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte das "Rentenpaket" verabschiedet werden, könnte sich bei mindestens 45 jähriger Pflichtbeitragszahlung ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn (63 Jahre und 2 Monate) ergeben. Dies können Sie aber bei uns zu gegebener Zeit in Erfahrung bringen.
Hinzuverdienstgrenzen zur Altersrente sind bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre und 7 Monate) zu beachten.