Hallo Ferdinand,
der frühestmögliche Beginn einer Altersrente wäre nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 7 Monaten. Dafür muß Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegen und Sie müssen mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Ohne Schwerbehinderung kann die Altersrente frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen.
Es gibt keine unnötigen Fragen, nur seltsame Antworten.