Hallo,
ich habe eine Frage zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit die mir leider bisher nicht einwandfrei beantwortet werden konnte bzw. Unsicherheit bei mir hinterlies.
Ich bin am 17.11.1951 geboren und habe diese Woche meine Kündigung zum 31.01.2012 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 60 Jahre. Ich war in den letzten 12 Jahren ununterbrochen beschäftigt.
Wenn ich mich ab 01.02.2012 arbeitslos melde habe ich nach meiner Auffassung und unter meinen Voraussetzungen ab 01.12.2014 Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit einem Abschlag von 7,2%. Das habe ich doch soweit richtig verstanden oder?
Ab 01.02.2012 habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Meine Frage: Endet dieser Anspruch nach 52 Wochen wenn ich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen möchte?
An meinem konkreten Beispiel:
Vom 01.02.2012 bis 31.01.2013 erhalte ich Arbeitslosengeld
Vom 01.02.2013 bis 31.11.2014 habe ich keinerlei Bezüge
Ab 01.12.2014 erhalte ich Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit 7,2% Abschlag
Habe ich das so richtig verstanden? Mir geht es vor allem um die Zeit in der ich komplett ohne Bezüge wäre.
Vielen Dank vorab für Antworten und Unterstützung.