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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Jumaju02.11.2007 | 13:35
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mit 60 kann ich noch keine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Mir wurde gesagt, dass das frühestens zum 01.11.2008 möglich wäre. Meine Versicherungszeiten sind wie folgt: 01.04.62 - 31.1201 Pflichtbeiträge 01.01.02-19.02.04 ALG I 20.02.04 -31.12.04 Alhi 01.01.05-30.04.06 ALG II 01.05.06-31.10.07 Lücke 01.11.07-31.10.08 arbeitslos ohne Leistungsbezug. Meine Frage: Kann ich ab 01.11.2008 Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen? Bin im Feb. 1948 geboren. Vielen Dank für Ihre Antwort

13 Antworten

Antonam 02.11.2007 | 15:14
Leider ist die vorzeige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für im Februar 48 Geborene erst mit 62 Jahren und 2 Monaten, also zum 1.5.2010 möglich.10,2 % Abschlag musst du dann hinnehmen.
Karl-Heinricham 02.11.2007 | 15:45
Der Vertrauensschutz gilt auch weiterhin. Man kann jmd. ja nicht bestrafen, wenn er zwischen Stichtag und Rente nochmal Arbeit gefunden hat. Das galt übrigens auch schon in den 90er Jahren, als man zum ersten Mal die Altersgrenze angehoben hat.
Ilsiam 02.11.2007 | 15:37
Das war auch in etwa meine Frage. Wenn jemand zwar zum Stichtag am 1.1.2004 arbeitslos war, aber später wieder in Arbeit stand bzw. bis zum Eintritt der Rente steht, ob das beim ihm trotzdem als Vertrauensschutz zutrifft und er früher in Rente gehen kann. Geburtsjahr 1947 Ilsi
Jumajuam 02.11.2007 | 15:30
Vielleicht haben Sie nicht bemerkt, dass bei mir die Vertrauensschutzregelung gilt, d.h. ich war bereits am 1.1.2004 arbeitslos und somit gilt für mich nicht die Anhebung der Altersgrenze
Rentenüberprüferam 02.11.2007 | 20:07
User Jumaju, finde es nicht ganz fair, wie Sie reagieren. Anfänglich kann man meinen, Sie stellen die Frage, weil Sie es nicht wissen. Nun hat User Anton darauf geantwortet, hat aber nicht Ihre Auflistung beachtet und daher den sonst zutreffenden Rentenbeginn genannt, da kritisieren sie ihn, dass ja Vertrauensschutz vorliegt, Sie schon früher in Rente gehen können. Wenn Sie es wissen, warum dann die Anfrage? Mit Bezug auf Ihre Frage: Kann ich ab 01.11.2008 Rente wegen Arbeitslosigkeit beantragen? liese sich antworten: Rente beantragen können Sie zu jeder Zeit, da müssen Sie nicht bis zum 01.11.2008 warten. Was ich damit ausdrücken will ist, untereinander mit mehr Fairnis umzugehen.
Ilsiam 03.11.2007 | 09:49
Sorry, lieber Rentenüberprüfer Aber damit ist die eigentliche Frage, die auch ich gestellt habe, nicht beantwortet worden. Ilsi
Rentenüberprüferam 03.11.2007 | 10:08
Da es sich bei den Vertrauensschutzregelungen fast immer um Stichtagsregelungen handelt, ist entscheidend,die Bedingung/Voraussetzung zum Zeitpunkt des Stichtages zu erfüllen. In mir verfügbaren Materialien habe ich keinen Hinweis finden können, dass eine spätere Arbeitsaufnahme, ob befristet oder nicht, die Vertrauensschutzregelung zu Fall bringt. Danach kann Juser "Jumahu" die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder... " schon oder noch ab Folgemonat der Vollendung des 60. Lbj. in Anspruchnehmen mit Minderung von 18%, wenn auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Rentencheckeram 03.11.2007 | 10:48
Der Vertrauensschutz bleibt auf jeden Fall vorhanden. D.h., Rente mit 60 ist möglich
Ilsiam 03.11.2007 | 13:05
Jetzt stelle ich eien klare Frage. Ein Arbeitnehmer war zum Stichtag 1.1.2004 arbeitslos. Nach einer gewissen Zeit fand er wieder Arbeit und steht heute noch in dieser. Er ist im August 1947 geboren. Mit welchem Alter kann er in Rente gehen und mit wieviel% Abschläge. Ilsi
Jumajuam 03.11.2007 | 15:02
Mir geht es um die Frage ob die Voraussetzung zum 01.11.2008 erfüllt sind. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres kann ich leider nicht in Rente gehen, weil der Nachweis der Arbeitlosigkeit nach dem 58 Lebensjahr + 6 Monate nicht möglich ist. Es stellt sich jetzt die Frage, ob zum 01.11.2008 die Voraussetzungen erfüllt werden. Es geht um die Prüfung der Pflichtbeiträge von 8 Jahren inerhalb eines 10-Jahreszeitraumes vor Begin der Rente.
Antonam 04.11.2007 | 18:34
Im §237 Absatz 5 heißt es ja:von der Ahebung sind Versicherte ausgenommen, die am 01.01.2004 arbeitslos W A R E N. In einem Expertenkommentar zum Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzstand auch dazu "Durch spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Eintrit in eine neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme wird ein bestehender Vertrauensschutz nicht beseitigt"
Pauliam 05.11.2007 | 17:46
Bin arbeitslos und bekomme jetzt schon seit 2 jahren keinerlei Leistungen mehr vom Arbeitsamt,wegen angeblichem Vermögen. Kann ich Jahrgang 53 unter diesen umständen einen Rentenantrag stellen?
xxxxam 05.11.2007 | 19:20
wahrscheinlich :-)
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