Guten Tag,
ich bin zurzeit arbeitslos und würde gerne mit 63 Jahren, also ab 01.08.2013, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Die Wartezeit habe ich erfüllt und ich war auch länger als ein Jahr nach meinem 58 Lebensjahr und 6 Monaten arbeitslos.
Mein früherer Arbeitgeber hat mir nun angeboten, wieder bei ihm anzufangen.
Nun habe ich aber gelesen, dass man zum Rentenbeginn arbeitslos sein muss. Heißt das, dass ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen dürfte? Oder darf ich noch bis zum 31.07.2013 arbeiten gehen, bzw. müsste das Arbeitsverhältnis z.B. zum 25.7.2013 enden, damit ich zum Rentenbeginn arbeitslos bin?
Im Anschluss bestünde noch die Möglichkeit geringfügig dort weiterzuarbeiten. Ist das bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erlaubt?