Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von
Franzerl

Guten Tag,

ich bin zurzeit arbeitslos und würde gerne mit 63 Jahren, also ab 01.08.2013, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Die Wartezeit habe ich erfüllt und ich war auch länger als ein Jahr nach meinem 58 Lebensjahr und 6 Monaten arbeitslos.

Mein früherer Arbeitgeber hat mir nun angeboten, wieder bei ihm anzufangen.

Nun habe ich aber gelesen, dass man zum Rentenbeginn arbeitslos sein muss. Heißt das, dass ich jetzt nicht mehr arbeiten gehen dürfte? Oder darf ich noch bis zum 31.07.2013 arbeiten gehen, bzw. müsste das Arbeitsverhältnis z.B. zum 25.7.2013 enden, damit ich zum Rentenbeginn arbeitslos bin?

Im Anschluss bestünde noch die Möglichkeit geringfügig dort weiterzuarbeiten. Ist das bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erlaubt?

Experten-Antwort

Um eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen zu können, müssen Sie zum Rentenbeginn entweder ohne Beschäftigung oder nur kurzzeitig (weniger als 15 Stunden wöchentlich) beschäftigt sein. Bis zum 31.07.2013 können Sie noch uneingeschränkt arbeitet. Das Angebot Ihres Arbeitgebers können Sie also annehmen. Nach Rentenbeginn dürfen Sie 400 EUR hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

Sie schreiben, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben. Eine weitere Voraussetzung für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist, dass Sie auch in den letzten 10 Jahren 8 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung haben. Ob Sie diese Voraussetzung auch erfüllen, können Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen.

von
Knappdaneben

Die Hinzuverdienstgrenze liegt seit dem 01.01.2013 bei 450 Euro!!!!!!

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