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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Winfried09.12.2009 | 09:49
1841 Ansichten
10 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1948. Seit 1962 bis 2006 Berufstätig. Seit 09.2006 arbeitslos. Zwischenzeitlich von 12.2007 bis 05. 2009 selbständig. Erhalte noch bis Jan 2010 Arbetslosengeld. Nach 143 Bewerbungen in 3 Jahren weis ich: keine Chance mehr auf dem Arbeismarkt für einen 61jährigen. Kann ich Rente ab 2010 beantragen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Ihren Daten zu urteilen erhalten Sie frühestens eine Altersrente mit 63 und 7,2% Kürzung (also in 2011)!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Alo erfüllen können Sie zum 01.11.2010 mit 9,3% Kürzung in Rente gehen. Da ich das aber bezweifele habe ich einfach die 63er Rente genommen (01.06.2011 mit 7,2%) ohne wenn und aber! Sie sollten bei einer Auskunftsstelle nachfragen ob Sie die Voraussetzungen für die Alo-Rente erfüllen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Das ist falsch! auch für Zeiten i. S. d. § 252 Abs. 8 S. 1 SGB 6 gelten die Vorschriften über Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit . Es ist deshalb erforderlich, dass durch die Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschäftigung unterbrochen ist.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Ich habe nicht geschrieben, dass es hier eine Zeit nach § 252 Abs. 8 VI ist; sondern sie nur erläutert.

6 Antworten

Beitragam 09.12.2009 | 11:13
Warum bezweifeln Sie das? Was spricht anhand der Angaben von Winfried dagegen?? Wegen Zweifeln ohne Anhaltspunkte, würde Winfried eine wichtige Info zu Altersrentenansprüchen durch sie vorenthalten werden. Man bedenke, daß das Alo-geld nur bis Mai 2010 läuft. Es wäre also wahrscheinlich schon 7 Monate früher eine Rente möglich. Natülich kann dies hier nicht abschließend geklärt werden, aber ohne Hinweis fragt Winfried ggf. auch gar nicht weiter und begibt sich eben nicht zur konkreten Prüfung in die AuB-Stelle. Hier ist und war zwingend auf die Alo-rente hinzuweisen, weil aus den Angaben nichts dagegen spricht! MfG
Beitragam 09.12.2009 | 11:34
So tief wollte ich in die Marterie auf dieser hier möglichst verständlichen und mindestens sensibilisierenden Ebene nicht gehen. ABER:!!!! Da das Ende des Leistungsbezugs in der Zukunft - Mai 2010 - liegt und Ihre Festsstellung nicht unabwendbar ist - also Einfluss-und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, ist es zwingend, den Frager dahingehend zu sensibilisieren (AR ab 11/2010 ggf.mögl.) und nähere einzelfallbezogene Betrachtungen und Beratungen in der AuB-Stelle vornehmen zu lassen!! Ich würde ihm z.B.raten, daß er z.B. im Mai eine geringf. Beschäftigung neben dem ALG I-Bezug aufnimmt, dabei möglichst 155 Eur brutto verdient UND AUF DIE VERSICHERUNGSFREIHEIT VERZICHTET, sich also 4,9 % zur RV abziehen läßt. Dann würde eine weitere Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug anrechenbar. GGf. besteht ja auch Anspruch auf ALG II (Hartz IV) Diese Gestaltungsmöglichkeiten stehen im Raum, sind möglich und würden zu einer ggf. 7 Moanten kürzeren "Durststrecke" (ohne Einkommen) führen!!!
B´sonam 09.12.2009 | 11:56
Soweit stimme ich Ihnen da natürlich zu, deshalb auch mein Hinweis auf die Beratungsstelle :-) "Ich würde ihm z.B.raten, daß er z.B. im Mai eine geringf. Beschäftigung neben dem ALG I-Bezug aufnimmt..." --> Den muss man erstmal finden (Winfried hat nach eigenen Angaben 143 erfolgslose Bewerbungen geschrieben...). Ende des Leistungsbezug ist übrigens Januar 2010 :-)
B´sonam 09.12.2009 | 13:56
Hier liegt m.E. gar kein Fall des §252 Abs. 8 vor, Winfried steht/stand doch der Arbeitsvermittlung zur Verefügung... http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… 9. Spiegelstrich, 2.Absatz. Stolperstein für die Verlängerung des 10-Jahreszeitraum ist glaub ich eher, dass die Arveitslosigkeit bereits vor 2008 begonnen haben muss. Die Selbständigkeit von 2007 bis 2009 "stört" da etwas........
Beitragam 09.12.2009 | 19:28
Da es offensichtlich und auch erfahrungsgemäß unterschiedliche Verfahrensweisen bei den einzelnen Trägern gibt, ist die 1000% sicherste Möglichkeit für Winfried einen Minijob mit Aufstockung oder versicherungspflichtige Beschäftigung (>400 Eur Brutto) ab Februar aufzunehmen und bis Oktober 2010 auszuüben(als Minijob mit weniger als 15 Std.wöchentlich auch darüber hinaus), um ab 01.11.2010 eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten zu können. Wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall hätte und ist hier zwingend - gerade in der Expertenantwort - auf diese Möglichkeit hinzuweisen!!! Ich drücke Ihnen die Daumen, Winfried!!
KSCam 09.12.2009 | 22:23
m.E. ist die einzig sinnvolle Aussage die, dass sich Winfried persönlich beim zuständigen RV Träger erkundigen soll, welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Einzelfall gibt. Die ellenlange Diskussion zu diesem Punkt beweist, dass es Fragestellungen gibt, die für so ein Forum nicht geeignet sind, weil die Problematik sehr komplex ist.....
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