Hallo Fachleute,
bei obiger Rentenform heisst es u.a.: "außerdem müssen in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Bei der Ermittlung der 10 Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum."
Hierzu mein konkreter Fall: arbeitslos ab 1.4.2004. ALG1 bis 5/2006. Kein ALG2 wegen fehlender Bedürftigkeit. Deshalb seit 6/2006 auch keine Beiträge zur Rentenversicherung.
Geplanter Rentenbeginn 12/2008. Bei der Betrachtung von Absatz 1 sind also in den letzten 10 Jahren keine 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden. Wie wird hier verfahren ?
Zusatzfrage: hat die 58er-Regelung, bei der ich ja gemeldet bin - jedoch nicht als arbeitsuchend sondern als ratsuchend - irgendeinen Einfluß auf die o.a. Rentenart ?
Vielen Dank und viele Grüße
Fritz