Hallo Su,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ab 60 Jahren + 11 Monaten möglich (Abschlag 10,8 Prozent).
Die Altersrente wird grundsätzlich auf die Witwenrente angerechnet.
In der nachfolgenden Broschüre finden Sie Informationen zur Einkommensanrechnung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=29
Für eine ausführliche und individuelle Beratung empfehle ich Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu wenden.