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Altersrente wegen Schwerb. oder EM-Rente

von öha19.09.2012 | 08:51
1965 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Foristen, zuletzt häufen sich hier die Fragen nach Altersrente wegen Schwerbehinderung alternativ zur evtl. EM-Rente. Bei den Antworten fehlt leider regelmäßig ein Hinweis, dass in den kommenden Jahren die EM-Rente, vom Abschlag her gesehen, oftmals die bessere Alternative darstellt - zumindest für die Menschen, welche 35 (§ 264c SGB VI) bzw. 40 Jahre gem. Definition des § 77 Abs. 4 SBG VI vorweisen können. Hier findet die parallele Anhebung der Altersgrenze gegenüber der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht statt - d.h. die EM-Rente kann, nach heutigen Werten, in ein paar Jahren bis zu 7,2% höher ausfallen, als die Altersrente wegen Schwerbehinderung! Vorprüfung: ich schaue in der Rentenauskunft nach, wie viele Wartezeitmonate für die 45 Jahre vorliegen. Sind dort mind. 420 bzw. 480 Monate vorhanden, dann ist die EM-Rente eine echte Alternative! Nachteile: kein selbst bestimmter Rentenbeginn, Dauer des Verfahrens und Unwägbarkeit, ob EM vorliegt!

4 Antworten

Knut Rassmussenam 19.09.2012 | 09:36
Ja, Sie haben recht, aber wie wollen Sie dass in der Kürze eines Forumsbeitrages richtig vermitteln?
Geleeam 22.09.2012 | 23:26
Verstehe ich nicht ganz, klingt aber sehr interessant. Kann das jemand bitte genauer erklären bzw. Hinweis geben, wo man das nachlesen kann? Danke.
Magna Cartaam 22.09.2012 | 23:28
EM-Rentner bekommen, meines Wissens, keine Rentenauskunft mehr, oder?
Klein-Cosmosam 23.09.2012 | 12:24
In der Vergangenheit konnte man hier im Forum des öfteren lesen, daß sich für EM-Rentner ein späterer Altersrenten-Übergang nicht lohnt. Die Altersrente würde dadurch nicht höher. Jetzt lese ich hier aber das Gegenteil. Oder habe ich das nicht richtig verstanden? Kann mich da einer der Experten mal fachmännisch aufklären? Bitte.
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