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Altersrente wegen Schwerbehinderung

von Leo11.09.2009 | 18:55
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2 Antworten

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Guten Tag Da ich heute überraschent schnell Post von der DRV bekommen habe mit der Schlussbemerkung"Wir haben Ihren Antrag vom 03.09.2009 an den für die weitere Bearbeitung zuständigen Rehabilitationsträger sprich KKwetergeleitet",nun möchte ich gern erfahren wie es weiter geht. Zu meiner Person:geb März 1947,GdB 50% seit 2005,alle voraussetzungen erfüllt.Bin AU seit 01.05.2009,habe den Rehaantrag von der KK nach 10 Woche Frist am 03.09.2009 bei der KK persönlich abgegeben mit der Angabe eine Altersrente in den nächten 6 Monaten zu stellen. Was bedeutet jetz für mich Reha geht vor Rente?Kann die KK mich jetzt sofort in Rente schicken mit Abschlägen oder bekomme ich von der KK die Reha danach EM Rente mit Abzügen womöglich ab den 01.05.2005 beginn der AU?. Würde mich über eine Antwort freuen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Leo,

über Ihren Antrag auf medizinische Rehabilitation hat der Rentenversicherungsträger vermutlich nicht mehr entschieden, weil Sie innerhalb der nächsten 6 Monate nach Reha-Antragstellung die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen wollen. Bei diesem Sachverhalt kann der Rentenversichersträger keine medizinische Maßnahme mehr bewilligen, da das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit unmittelbar bevorsteht und Ihre Erwerbsfähigkeit somit nicht mehr auf Dauer für den weiteren Verbleib im Berufsleben wiederherstellt werden muss.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob und inwieweit diese für Sie eine medizinische Rehablitation bewilligt und lassen sich parallel dazu bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu dem gewünschten Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte beraten bzw. stellen dort den entsprechenden Antrag.

1 Antworten

Chrisam 11.09.2009 | 23:02
Wenn Sie beabsichtigen, in den nächsten 6 Monaten eine Altersrente zu beantragen, so ist die KK nun für die Reha zuständig. Da die KK sie aufgefordert hat, die Reha zu stellen, muss sie in der Regel die Reha auch genehmigen. "In Rente schicken" kann eine KK sie nie. Es kann höchstens sein, dass während der Reha eine Erwerbsminderung festgestellt wird und der Antrag auf Reha rückwirkend als Rentenantrag umgedeutet wird. Das macht aber dann die Rentenversicherung und nicht die Krankenlasse.
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