Hallo Leo,
über Ihren Antrag auf medizinische Rehabilitation hat der Rentenversicherungsträger vermutlich nicht mehr entschieden, weil Sie innerhalb der nächsten 6 Monate nach Reha-Antragstellung die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen wollen. Bei diesem Sachverhalt kann der Rentenversichersträger keine medizinische Maßnahme mehr bewilligen, da das Ende Ihrer Erwerbstätigkeit unmittelbar bevorsteht und Ihre Erwerbsfähigkeit somit nicht mehr auf Dauer für den weiteren Verbleib im Berufsleben wiederherstellt werden muss.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob und inwieweit diese für Sie eine medizinische Rehablitation bewilligt und lassen sich parallel dazu bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu dem gewünschten Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte beraten bzw. stellen dort den entsprechenden Antrag.