Hallo Forum,
für meine Vorsorgeplanung würde ich gerne wissen, wann ich FRÜH MÖGLICHST eine Altersrente in Anspruch nehmen kann.
Zu mir:
- 1972 geboren und seit 1979 schwerbehindert (unbefristet) .
- Seit 2017 [mit 45 J.] bin ich Bezieher einer teilweisen EMR (unbefristet bzw. bis 2039 [67 J.] )
- Laut Versicherungsverlauf: Zurechnungszeit wegen EMR bis 2034 [62 J.]
- Teilzeitjob und bisher erfüllte Wartezeit von ca. 32 Jahren
Wenn ich JETZT meinen Teilzeitjob aufgeben würde, um mich mit meiner restlichen Energie / Zeit mehr um meine schwerbehinderte Frau und meinen pflegebedürftigen Bruder kümmern zu können:
1. Könnte ich 2034 [mit 62 J.] eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erhalten?
2. Würde ich durch die Zurechnungszeit der teilweisen EMR die erforderliche Wartezeit von 35 J. erfüllen?
3. Wäre dann (2034) der Rentenartfaktor 1, so dass dann die Höhe der Altersrente wegen Schwerbehinderung ZUMINDEST mit einer vollen EMR vergleichbar wäre?
Vielen Dank.