Soweit ich den Sachverhalt hier im Forum beurteilen kann, hat die Rentenversicherung richtig entschieden. Auch wenn Ihr Vater als Lagerarbeiter weniger als drei Stunden arbeiten kann, jedoch auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", auf dem die Rentenversicherung ihn verweisen kann, ein vollschichtiges Leistungsvermögen (6 Stunden und mehr tgl.) hat, ist der Erwerbsminderungsrentenantrag abzulehnen.
Wenn Sie allerdings der Meinung sind (ggf. noch mal die behandelnden Ärzte zu Rate ziehen), dass ein vollschichtiges Leistungsvermögen nicht mehr besteht, bleibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen und diesen entsprechend medizinisch zu begründen.