Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbinderung die 2.

von Ratsuchende27.07.2010 | 18:29
1725 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Vater hat einen Behinderungsgrad von 30 % zugesprochen bekommen. Leider reicht dies anscheinend jedoch trotz 40 Jahren Rentenzahlung, nicht aus um eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren zu erhalten. Er hat diese Rente trotzdem beantragt weil ihm gesagt wurde er könnte diese Rente auch bekommen wenn festgestellt sei, dass er Berufs- bzw. Erwerbsunfähig sei. Jetzt wurde dieser Antrag jedoch von der Rentenversicherung abgelehnt.Die Begründung lautet dass keine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegen würde. Da ich Einsicht in die Akten und dem Gutachten erhalten habe ich nun folgende Frage: Hat mein Vater tatsächlich keinen Anspruch auf diese Rente obwohl von der Rentenversicherung festgestellt wurde dass er in seinem Beruf als Lagerhilfskraft weniger als 2 Stunden täglich tätig sein kann ? Alle anderen Tätigkeiten kann er laut Ansicht der Rentenversicherung noch vollschichtig (?) ausüben . Wäre echt super wenn uns da jemand sagen könnte ob die Rentenversicherung wirklich richtig entschieden hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Soweit ich den Sachverhalt hier im Forum beurteilen kann, hat die Rentenversicherung richtig entschieden. Auch wenn Ihr Vater als Lagerarbeiter weniger als drei Stunden arbeiten kann, jedoch auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", auf dem die Rentenversicherung ihn verweisen kann, ein vollschichtiges Leistungsvermögen (6 Stunden und mehr tgl.) hat, ist der Erwerbsminderungsrentenantrag abzulehnen.

Wenn Sie allerdings der Meinung sind (ggf. noch mal die behandelnden Ärzte zu Rate ziehen), dass ein vollschichtiges Leistungsvermögen nicht mehr besteht, bleibt Ihnen die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen und diesen entsprechend medizinisch zu begründen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

jonasam 27.07.2010 | 19:32
Das ist richtig. Ihr Vater ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig (6 Stunden und mehr) einsetzbar. Damit liegt keine EU vor. Da er nur als Hilfsarbeiter gearbeitet hat, kommt auch keine Rente wegen BU in betracht, da es diese nur für Lehrberufe gibt, was aber Voraussetzung für die BU Rente ist.
KSCam 27.07.2010 | 19:38
Wahrscheinlich ist das richtig entschieden worden. Eine Schwerbehinderung mit mindestens 50% liegt nicht vor, die Anzahl der bisherigen Arbeitsjahre ist insofern nicht entscheident. Erwerbsunfähig ist der Mann nicht, weil er nach Meinung der Ärzte viele leichte Arbeiten vollschichtig = ganztags ausüben kann. Was meint sein Arzt dazu? Um Berufsunfähig zu sein muss man als Fachkraft in einem erlernten Beruf gearbeitet haben und das dürfte "Lagerhilfskraft" nun wirklich nicht sein.....Ungelernte sind auf alle Tätigkeiten verweisbar. Somit kann er zwar mit 63 die AR für langjährig Versicherte bekommen, die hat jedoch 7,2% Abschlag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026