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Altersrente wg. Kindererziehungszeiten

von Tina05.07.2007 | 17:04
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Hallo, ich bin 69 Jahr und pensionierte (und verwittwete) Beamtin (mein Mann war ebenfalls Beamter) und erhalte Ruhestandsbezüge. Ich war jedoch aufgrund der Geburt meiner Kinder aus dem Beamtenstatus ausgeschieden (hatte mir in den frühen 70er Jahren meine Anwartschaften auszahlen lassen) und bin erst nach der Kindererziehung wieder erneut als Beamtin eingestiegen. Erhalte ich nun zusätzlich zu meiner Pension eine Altersrente (für meine 2 Kinder)? Vielen Dank für die Antworten Tina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um einen Anspruch auf Regelaltersrente zu haben, müssen Sie eine Versicherungszeit von fünf Jahren vorweisen können. Zeiten der Erziehung eines Kindes sind bei Geburten bis zum 31. Dezember 1991 bis zu einem Jahr Pflichtbeitragszeiten. Sofern neben den Kindererziehungszeiten keine weiteren Beitragszeiten vorhanden sind, wäre ein Anspruch auf Regelaltersrente also nicht gegeben.

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