Ich beziehe die Altersrente wegen Schwerbehinderung. Kurz vor deren Bewilligung wurde mir der GdB von 70 auf 40 gekürzt. Gegen diesen Änderungsbescheid habe ich Widerspruch, Klage und Berufung eingelegt. Die Berufung ist noch bei Gericht anhängig. Kann mir die Rente noch geändert werden zur normalen Altersrente, mit dann höheren Abzügen.
Keine Sorge,der GdB muss bei dei Rentenbeginn vorgelegen habe,wie das bei Ihnen ja der Fall ist.
Keine Sorge, die DRV prüft das weitere Vorliegen der Schwerbehinderung nicht mehr, nachdem die Rente bewilligt wurde.
Die gängigen Vorteile eines Schwerbehinderten (mehr Urlaub, Kündigungsschutz) brauchen Sie als Altersrentner nicht. Ob sich ein Steuervorteil oder ein sonst. Vorteil ergibt, weiß natürlich niemand im Forum.
Ob sich also das ganze Gedöhns mit Klage, Berufung usw. lohnt, müssen Sie wissen - wegen der Rente brauchen Sie auf jeden Fall nicht um Ihre Prozente zu kämpfen. Da könnten Sie genausogut die Berufung mit einem 0815 Brief zurückziehen und "Ruhe ist".
Aber man ist ja rechtsschutzversichert und die Anwälte raten zum weiterklagen - die verdienen ja auch nicht schlecht damit.:)
Keine Sorge, die DRV prüft das weitere Vorliegen der Schwerbehinderung nicht mehr, nachdem die Rente bewilligt wurde.
Die gängigen Vorteile eines Schwerbehinderten (mehr Urlaub, Kündigungsschutz) brauchen Sie als Altersrentner nicht. Ob sich ein Steuervorteil oder ein sonst. Vorteil ergibt, weiß natürlich niemand im Forum.
Ob sich also das ganze Gedöhns mit Klage, Berufung usw. lohnt, müssen Sie wissen - wegen der Rente brauchen Sie auf jeden Fall nicht um Ihre Prozente zu kämpfen. Da könnten Sie genausogut die Berufung mit einem 0815 Brief zurückziehen und "Ruhe ist".
Aber man ist ja rechtsschutzversichert und die Anwälte raten zum weiterklagen - die verdienen ja auch nicht schlecht damit.:)
Genau und unsere Sozialgerichte haben ja nix zu tun :-)