Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente wg. Schwerbeschädigung

von Charlie23.02.2010 | 11:25
1732 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin Jahrgang 1950 (also 60 Jahre), arbeitssuchend und habe seit Februar d.J. eine 50 %ige Schwerbeschädigung. 35 Versicherungsjahre liegen vor. Kann ich einen Rentenantrag stellen? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Charlie,

der User "Rudolph II" hat Ihnen schon völlig korrekt geantwortet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo karl-peter,

bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze 400 Euro monatlich (zweimal pro Kalenderjahr darf bis 800 Euro verdient werden).

Für die Geburtsjahrgänge 1948 wurde die Regelaltersgrenze 2 Monate über die Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht. Danach können Sie unbeschadet Hinzuverdienst in jeglicher Höhe zu Ihrer Altersrente erzielen.

Sofern bereits vor diesem Zeitpunkt ein höherer Verdienst erzielt wird ist die Zahlung einer Teilrente zu prüfen. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen hierfür können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

11 Antworten

Rudolph IIam 23.02.2010 | 11:52
Hallo Charlie, nach Vollendung des 60. Lj. können Sie Altersrente für schwerbeschädigte Menschen erhalten, wenn bei Antragstellung Schwerbehinderung vorliegt (50 % und mehr). Die Rentenkürzung beträgt dann für jeden Monat vor dem 63. Lj . 0,3 %. In Ihrem Fall somit 10,8 % (36 Monate x 0,3 %).
Charlieam 23.02.2010 | 12:08
Hallo Rudolph II, vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Gerhardam 23.02.2010 | 18:38
Hallo Charlie,überlegen sie sich ob sie sich diesen hohen Abschlag von 10,8% leisten können. Das ist für immer und ewig. Die Menschen arbeiten meistens über 40 J. und lassen sich dann noch bis zu 200 Euro im Monat abziehen. Aufpassen mit mir nicht, gibt noch andere Möglichkeiten .
Heinzam 23.02.2010 | 20:00
Hallo Gerhard, welche Möglichkeiten gibt es die Abschläge zu vermeiden ?
Agnesam 23.02.2010 | 20:13
Hallo Heinz Die einzigste Möglichkeit besteht darin die Rente erst ab dem 63. Lebensjahr zu beantragen! Agnes
Wolfgangam 23.02.2010 | 20:11
Hallo Heinz, ganz einfach, durch Verschiebung des Rentenbeginns ;-) Darauf zielte Ihre Frage nicht wirklich. Wenn Sie ohne alternatives Einkommen dastehen (auch ALG läuft mit all seinen 'Mitwirkungspflichten' irgendwann aus), bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Rente als Einnahmequelle so schnell wie möglich herbeizuführen. Eine Verschiebung des Rentenbeginns mit Abschlägen - ohne Einkommen in dieser Zeit - rechnet sich nicht um auch nur einen Monat, um später mehr Rente zu bekommen ! Gruß w.
Stefanam 23.02.2010 | 22:26
Nicht ganz richtig (auch wenn es für 99 Prozent aller 60jährigen richtig ist)! Wenn man viel Glück hat und einen Arbeitgeber der einem loshaben will aber nicht kündigen kann, dann könnte es sein dass dieser Arbeitgeber einem die Beiträge (hohe Einmalzahlung von Beiträgen) einzahlt die dazu führen, dass die Rente nicht gekürzt wird. Dieses Glück hat man jedoch nur sehr selten. Wenn man vorhat "ewig" zu leben, dann könnte es sich auch lohnen diese Beiträge selbst einzuzahlen.
Hansam 24.02.2010 | 07:25
Darf ich einer Beschäftigung nachgehen? In welchem Umfang?
Kollektoram 24.02.2010 | 14:31
Sie können so viel arbeiten wie Sie wollen/können. Wenn Sie aber mehr als 400 € im Monat ( zwei Monate dürfen es 800 € sein ) verdienen, wird Ihre Rente gekürzt solange Sie nicht die reguläre Altersgrenze erreichen.
karl-peteram 24.02.2010 | 19:30
Ich bin 50% Schwerbehindert und kann am 01.04.2011 mit 63 Jahren in Rente gehen. Frage: Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze?
Wolfgangam 24.02.2010 | 21:39
Hallo karl-peter, da steht es: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Bei mehr als 400 EUR mtl. schauen Sie in Ihren dann folgenden Rentenbescheid. Da ist individuell anhand der Einkünfte der letzten 3 Jahre die mögliche verbleibende Teilrente mit den (höheren) Hinzuverdienstgrenzen dargestellt. Gruß w. PS: Das nächste Mal bitte ein 'neues Thema' aufmachen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026