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Altersrente+Witwenrente+Anrechnung

von Doris19.10.2007 | 11:49
1777 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe neben der Witwenrente auch noch Witwengeld, so dass ich beim Bezug von Altersrente ab 2008 auf diese mit Sicherheit auch Steuern entrichten muss und zwar auf 62 % der Rente. Wenn ich Arbeitseinkommen habe, werden mir vom Bruttobetrag pauschal 40 % des monatl. Einkommens abgezogen und der dann den Freibetrag übersteigende Rest wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Was wird mir aber bei meiner Brutto-Altersrente pauschal abgezogen? Bei der Knappschaft sagte man mir, es werde die Netto-Altersrente (=Rente minus Kranken- und Pflegeversicherung)berücksichtigt. Die Steuern muss ich ja aber erst zum Jahresende entrichten. Damit würde man bei mir ein Netto-Einkommen anrechnen, über das ich gar nicht verfüge. Oder gibt es doch eine andere Regelung für solche Fälle?

1 Antworten

Michael1971am 19.10.2007 | 13:17
Hallo, zusätzlich zum KV/PV-Abzug werden gem. § 18b Abs. 5 Satz 2 SGB IV in der Fassung ab 01.07.2007 bei einem Altersrentenbeginn vor 2011 vom Nettobetrag der Altersrente noch pauschal 3% abgezogen und der Einkommensanrechnung zugrundegelegt.
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