Bin Witwe, bekomme eine Altersrente von 1450 Euro netto und eine Witwenrente von 890 Euro netto. Bei einem Minijob auf 450 Eurobasis wird die Witwenrente gekürzt ? und um wieviel ?.
Wie hoch sind die beiden renten jeweils Brutto (ohne eine ggf. bereits bestehende Kürzung der Witwenrente)?
Wohnen Sie in der ehemaligen DDR?
Sehr grob überschlagen rechne ich mit einer Kürzung der Witwenrente, genau sagen kann man es, ohne die genaue Höhe der renten zu können nicht verlässlich.
Wird der Minijob rentenversicherungsfrei ausgeübt, gilt die Regel „Bruttoeinkommen gleich Nettoeinkommen“. Es bleibt also bei den 450 €, die im Rahmen der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden.
Entscheidet sich die Rentnerin dafür, auf ihre Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und den Minijob somit rentenversicherungspflichtig auszuüben, werden von ihrem Verdienst pauschal 40 % abgezogen.
Anstatt 450 Euro werden als Einkommen aus dem Minijob nur 270 Euro berücksichtigt.
Weiteres bitte hier nachlesen:
https://blog.minijob-zentrale.de/hinterbliebenenrente-neben-altersvollrente-wie-minijobber-profitieren/
Hallo fischerfrau,
durch den zusätzlichen Mini-Job kommt es grundsätzlich zu einer Kürzung Ihrer Witwenrente.
Für eine genaue Berechnung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Bei einem rentenversicherungspflichtigen Mini-Job wird ein niedrigeres Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte daher nicht erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung