Guten Tag.
Meine Mutter erhält eine Altersrente, eine Witwenrente und nun auch eine Witwenrente von der Berufsgenossenschaft.
Ich bin etwas durcheinander, bezüglich der Anrechnungen.
Soweit ich das jetzt verstanden habe, wird bei der Unfallwitwenrente die Altersrente angerechnet. Dadurch wird die Unfallwitwenrente etwas gemindert.
Bei der Witwenrente wird die Unfallwitwenrente angerechnet. Meines Erachtens der Betrag vor der Einkommensanrechnung, also der ungekürzte Betrag. Ist das soweit korrekt?
Wird bei der Witwenrente aus der Rentenversicherung dann auch noch etwas von der Altersrente angerechnet? Ich hatte etwas davon gelesen, dass vorrangig die Unfallwitwenrente angerechnet wird und wenn dann noch unverbrauchtes Einkommen (was auch immer das sein soll) vorhanden ist, wird dieses ebenfalls berücksichtigt.
Möglicherweise bringe ich hier auch einige Sachen durcheinander. Deswegen würde ich mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, was wo angerechnet wird.