Hallo , meine Mutter ( 12.1951) bekommt eine Witwenrente (418,-) und ab Sommer noch Altersrente , die auch sehr gering ausfällt (140,-) . Wie Viel darf sie noch dazu verdienen ohne dass ihr Witwenre gekürzt wird.
Vielen Dank
Hallo Weis!
Im Forum wurde diese Frage schon desöfteren gestellt.
Auf die Witwenrente wird Einkommen und die Altersrente angerechnet.
Es gibt allerdings einen Freibetrag von ca. 800 Euro.
Infos erhalten Sie u.a. bei
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html
Überschlagen können Sie die Situation auch bei http://n-heydorn.de/witwenrente.html
Ist der Sterbefall bereits vor 1986 eingetreten, spielen eigene Einkünfte für die Witwenrente überhaupt keine Rolle - dann gilt 'uraltes' Hinterbliebenenrentenrecht ohne Einkommensanrechnung.
Tipp an Weis:
Bei den geringen Gesamteinkünften Ihrer Mutter sollten Sie ergänzende Leistungen prüfen lassen /Sozialhilfe in Form von Grundsicherung /ggf. alternativ Wohngeld ...welche Ergänzung sinnvoller ist, prüft dann das Sozialamt. Und dem Rentenbescheid der Mutter liegt dann bereits der Grundsicherungsantrag pauschal bei - nicht ausfüllen/Vordruck vom Amt/Rathaus abholen, da landesspezifische Zusatzfragen in den örtlichen Vordrucken eingebunden sind.
Gruß
w.