Hallo,
mein Fall liegt wie folgt:
Im März 2017 bis ich am Rücken operiert worden. Wegen Komplikationen folgten kurz dauf 2 weitere OPs, wobei ich bei der letzten OP im April 2017 ab dem Hals abwärts gelähmt war.
Im April 2017 kam ich in Reha aus der ich im August 2017 entlassen wurde (ich konnte mit Rollator wieder stehen und mühsam laufen).
Ich bin bzw. war bis Ende Juli krankgeschrieben und habe weiterhin ambulant zweimal die Woche Physiotherapie und Krankengymnastik gehabt.
Ab August gehe ich für 4 Monate wieder arbeiten.
Im Juli habe ich zusammen mit dem Sozialverband VDK einen Antrag auf Altersrente ab 01.12.2018 gestellt.
Jetzt hat mich die Krankenkasse angerufen und mitgeteilt, dass Sie nach § 116 SGB 6 rückwirkend die Erwerbsminderungsrente bei der DRV durchsetzen will. Ich bin aus allen Wolken gefallen.
Darf Sie das? Ab wann gilt der Rentenantrag? Ab Antritt der Reha? Oder Ab dem 7. Monat nach Eintritt des Versicherungsfalles? Das macht bei mir ja dann ein halbes Jahr aus (01.04. oder 01.11.2017)
Mir geht es ums Geld. Ich habe vom Arbeitgeber bis Ende 2017 einen Zuschuss zum Krankengeld erhalten, diesen müsste ich ja evtl. zurückzahlen? Und dann ab 01.04. oder 01.11.2017 Und das kann ich nicht, da ich das Geld nicht habe. Bin echt verzweifelt.
Der VDK hat gesagt, dass uns die Krankenkasse dies erst mal schriftlich schicken soll. Fühle mich echt verunsichert, das hätten Sie mir doch vorher sagen sollen.
Vielen Dank