Teilen sie der Krankenkasse mit, dass sie ab 1.12.18 in Altersrente gehen.
1. Das interesiert die Krankenkasse nicht!
2. Wenn das Angebot der DRV, den Rehaantrag NACHTRÄGLICH in einen Rentenantrag umzudeuten, abgelehnt wird, darf die Krankenkasse das zuviel gezahlte Krankengeld zurückfordern!
3. Was ich weiter oben geschrieben habe, vergessen Sie besser, da es MAL WIEDER falsch war !
Haben sie dazu auch die gesetzlichen Grundlagen!? Wenn sie wieder arbeiten geht, bzw. Urlaub hat, was dem ja auf dem Papier gleich kommt kann keiner sie zwingen einen EMR Antrag zu stellen.
Die KK ist nur scharf auf Rückzahlungen, und das ziemlich unberechtigt, da die betreffende hier wieder in Lohn und Brot steht und damit ganz offensichtlich nicht erwerbsgemindert ist! Ob sie Urlaub hat spielt dabei gar keine Rolle!