Hallo Eva-Maria,
dem Beitrag von User =//= kann ich zustimmen.
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Hallo Eva-Maria,
dem Beitrag von User =//= kann ich zustimmen.
Falsch, denn @Eva-Maria erhält eine "alte" Erwerbsunfähigkeitsrente ab 2000 und die hatte noch keinen Abschlag! Deshalb hat ggfls. eine vorzeitige AR einen Abschlag.Zunächst: Die Schwerbehinderung hat mit der Erwerbsunfähigkeitsrente nichts zu tun. Sofern Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen (ist fraglich, evtl. nur mit der Zurechnungszeit!), können Sie frühestens mit 62 + 10,8 % Abschlag oder mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Für diese vorzeitige Altersrente spielt die Schwerbehinderung natürlich eine Rolle, denn zu Beginn der Altersrente MUSS eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegen.Falsch, wenn man von der EM-Rente in die vorgezogene Altersrente geht, kommt kein neuer Abschlag dazu - egal mit welchem Alter man in Altersrente geht - aber man behalt den Abschlag, den man bei der EM-rente bekommen hat.
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