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Experten-Antwort

Altersrentenanspruch nach Erwerbsunfähigkeitsrente

von Eva-Maria28.10.2013 | 12:59
2673 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin 1969 geboren. Ab dem Jahr 2000 erhalten ich Erwerbsunfähigkeitsrente mit anfänglich 60% Schwerbehinderung und seit 2010 mit 90% Schwerbehinderung. Meine Frage: erhalte ich Altersrente mit 63 oder 65 abzugsfrei? Die Schwerbehinderung spielt ja keine Rolle, soweit ich das recherchieren konnte. Vielen Dank für eure Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva-Maria,

dem Beitrag von User =//= kann ich zustimmen.

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4 Antworten

=//=am 28.10.2013 | 13:21
Zunächst: Die Schwerbehinderung hat mit der Erwerbsunfähigkeitsrente nichts zu tun. Sofern Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen (ist fraglich, evtl. nur mit der Zurechnungszeit!), können Sie frühestens mit 62 + 10,8 % Abschlag oder mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Für diese vorzeitige Altersrente spielt die Schwerbehinderung natürlich eine Rolle, denn zu Beginn der Altersrente MUSS eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegen.
=//=am 29.10.2013 | 09:23
Zunächst: Die Schwerbehinderung hat mit der Erwerbsunfähigkeitsrente nichts zu tun. Sofern Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen (ist fraglich, evtl. nur mit der Zurechnungszeit!), können Sie frühestens mit 62 + 10,8 % Abschlag oder mit 65 ohne Abschlag die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Für diese vorzeitige Altersrente spielt die Schwerbehinderung natürlich eine Rolle, denn zu Beginn der Altersrente MUSS eine Schwerbehinderung von mind. 50 % vorliegen.
Falsch, wenn man von der EM-Rente in die vorgezogene Altersrente geht, kommt kein neuer Abschlag dazu - egal mit welchem Alter man in Altersrente geht - aber man behalt den Abschlag, den man bei der EM-rente bekommen hat.
Falsch, denn @Eva-Maria erhält eine "alte" Erwerbsunfähigkeitsrente ab 2000 und die hatte noch keinen Abschlag! Deshalb hat ggfls. eine vorzeitige AR einen Abschlag.
Schadeam 29.10.2013 | 11:21
....aber da eine Altersrente, die nahtlos an eine EU oder EM Rente folgt, sich vom Zahlbetrag nicht vermindern kann (und nach zahllosen Spargesetzen der letzten Jahre auch kaum höher sein wird) ist die Frage ob "mit oder ohne Abschlag" rein theoretischer Natur.....bleibt der Zahlbetrag gleich ist es relativ egal, wannn "das Ding Altersrente" heißt.
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