Altersrentenbeantragung

von
Martina Müller

Hallo
ich habe mal eine Frage zur Berechnung der Alterrente.

Wird die Altersrente bei der Beantragung immer aufgrund der Verdienste der letzten 12 Monate, also 12 Gehälter, berechnet? Nettogehälter?

Angeblich gibt es zwei verschiedene Berechnungen, die Hochrechnung und ein andere. Was hat es damit auf sich?

Wähle ich am besten die Hochrechnung, bei 13. Gehalt und wenn 3 Gehälter der zu berechnenden 12 Gehälter vor einer
Gehaltserhöhung lagen? Man hat mir gesagt, dass ohne Hochrechnung das 13. Gehalt, also das Weihnachtsgeld nicht mit in
die Rente einfließt.

Danke im Vorraus für Ihre Antworten

von
Hugendubel

Zitiert von: Martina Müller

Hallo
ich habe mal eine Frage zur Berechnung der Alterrente.

Wird die Altersrente bei der Beantragung immer aufgrund der Verdienste der letzten 12 Monate, also 12 Gehälter, berechnet? Nettogehälter?

Angeblich gibt es zwei verschiedene Berechnungen, die Hochrechnung und ein andere. Was hat es damit auf sich?

Wähle ich am besten die Hochrechnung, bei 13. Gehalt und wenn 3 Gehälter der zu berechnenden 12 Gehälter vor einer
Gehaltserhöhung lagen? Man hat mir gesagt, dass ohne Hochrechnung das 13. Gehalt, also das Weihnachtsgeld nicht mit in
die Rente einfließt.

Danke im Vorraus für Ihre Antworten

Füttern Sie die Suchmaschine mit "Entgeltpunkten"und Sie werden staunen,welchen Blödsinn man Ihnen erzählt hat.

von
KSC

Sie sollten einen Beratungstermin bei der nächsten DRV Beratungsstelle buchen, dort kann man Ihnen das erklären.

Mündlich lässt sich das leichter erklären als schriftlich, v.a wenn mal verschiedene Varianten durchspielen sollte.

Wenn Sie die 100% den Beiträgen entsprechende Rente wollen, können Sie auf die Hochrechnung verzichten, dann macht der Arbeitgeber am Ende Ihres letzten Arbeitsmonates die Meldung und die DRV verwendet genau diesen Betrag für die Rentenberechnung - man muss aber damit rechnen, dass dann die ersten 1 oder 2 Zahlungen nicht "pünktlich" sondern als Nachzahlung kommen.

Oder Sie akzeptieren eine durch die Hochrechung mögliche Ungenauigkeit, die im Regelfall maximal im Berich unter 2 Euro liegt, haben aber die erste Rente pünktlich auf dem Konto....

Experten-Antwort

Ist für eine Rente wegen Alters eine beitragspflichtige Einnahme im Voraus bescheinigt worden, sind für die Altersrente hieraus Entgelte zu ermitteln wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage. Diese Vorschrift ermöglicht es den Rentenversicherungsträgern, eine Rente wegen Alters rechtzeitig zu bewilligen, d. h. ohne die endgültige Meldung z. B. des Arbeitgebers abwarten zu müssen.
Sie sollten sich beraten lassen, welche Einmalzahlungen im Hochrechnungszeitraum zu berücksichtigen sind. Wenn Sie auf die Hochrechnung verzichten, können Sie sicher sein, dass alle Beträge berücksichtigt werden.

von
DarkKnight RV

Hallo Martina,

ich versuche mich mal an einem Beispiel:

Rentenbeginn 1.7.2013
Rentenantrag 2.3.2013
Hochrechnungszeitraum 1.4.2013 - 30.6.2013

Entgelt 2012 = 26.300 Euro
(9 x 2.000 Euro, 3 x 2.100 Euro [nach Gehaltserhöhung] und 2.00 Euro Weihnachtsgeld)
Entgelt 2013 (bis 31.3.) = 6.300 Euro
(3 x 2.100 Euro)

Ermittlung für die Hochrechnung:
12-Monats-Zeitraum = 1.4.2012 - 31.3.2013

1.4.2012 - 31.12.2012
26.300 / 12 * 9 = 19.725
+ 6.300 für die Zeit von 1.1.2013 - 31.3.2013
insgesamt 26.025 Euro

Ermittlung für den Hochrechnungszeitraum:
26.025 / 12 * 3 = 6.506,25 Euro

Im Rahmen der Hochrechnung werden für die Zeit vom 1.4.2013 bis 30.6.2013 insgesamt 6.506,25 Euro berücksichtigt.

Würden Sie jetzt die Meldung des Arbeitgebers abwarten, würden Sie für diese Zeit 6.300 Euro (3 x 2.100) bekommen.

Ups, da kommt ja bei der Hochrechnung mehr raus...... :-8

Erwartet man im Hochrechnungszeitraum eine Einmalzahlung, sieht das ganze natürlich etwas anders aus.....

Aber die Abweichungen bewegen sich in der Regel eh im untersten Eurobereich, so dass es sich nicht lohnt auf die Hochrechnung zu verzichten!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?