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Experten-Antwort

Altersrente/Rentenbeginn

von Holtzwurm16.12.2015 | 11:20
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich war selbständig als Tischler (keine Meisterprüfung)bis 10/2015 und Kranken-versichert über meine Frau. schon 2 mal in Kur wegen Rücken + Schulterschmerzen.Da ich keine Versicherung zur Lohnfortzahlung habe ist auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verzichtet. Seit Herbst 2013 wurden die Schulterschmerzen so schlimm das ich nur noch mit starken Schmerzmittel arbeiten und schlafen konnte. Im Januar 2014 wurde eine starke Arthrose diagnostiziert und ein künstliches Schultergelenk empfohlen. Im April 2015 wurde das Gelenk frei gemacht und geglättet. Ich wurde mit dem Hinweis entlassen die Schulter nur noch leicht zu belasten. Eine Begutachtung führte zur Berufsunfähigkeit und zu 40% Behinderung.Ab welchen Zeitpunkt habe ich Anspruch auf Rente (Rückwirkend ?? Altersrente Geburtsjahr 1955) Vielen Dank für alle Kommentare bzw. Hinweise Der Holzwurm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holtzwurm,

ohne Angabe der von Ihnen bisher zurückgelegten versicherungsrechtlichen Zeiten (insb. Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung) lässt sich leider noch nicht einmal eine Prognose zur evtl Erfüllung der versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente abgeben. Unabhängig davon lässt sich im Rahmen dieses Forums natürlich auch nicht klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für diese Rente gegeben sein könnten. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich schnellstmöglich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen und dort ggf einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

???am 16.12.2015 | 11:59
Da Sie keine Angaben zu Ihren Versicherungszeiten bzw. Beitragszahlung zur Rentenversicherung gemacht haben, wird Ihnen kaum jemand eine konkrete Antwort geben können. Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… können Sie sich selbst informieren. Alternativ müssten Sie hier weitere Angaben machen oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
Termitenplageam 16.12.2015 | 13:00
1. Frage: Haben Sie in den letzten 5 Jahren Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet (z.B. durch freiwillige Beiträge oder einer Antragspflichtvericherung für selbständig Tätige 2. Frage: Haben Sie ggf. nach 18 Jahren Beitragszahlung eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragt? 3. Frage: Haben Sie insgesamt mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt? --> Schauen Sie in Ihre letzten Rentenauskunft/Renteninformation. Wenn Sie auf diese Fragen keine Antwort haben, wird Ihnen niemand hier im Forum eine zufriedendstellende Antwort geben können, weil niemand weiß, welche wartezeitrechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen. Dann sollten Sie eine Beratungsstelle/Versicherungsamt aufsuchen und sich (dringend) beraten lassen.
Holtzwurmam 16.12.2015 | 16:17
Hallo seit 1.8.70 durchgängig Beiträge gezahlt Konto ist auch soweit geklärt. seit 1.2.99 freiwillige Beiträge wenn sonst was fehlt Bitte melden Danke Holzwurm
Holtzwurmam 16.12.2015 | 16:20
Hallo Termitenplage zu 2 habe ich nicht Gruß Holtzwurm
Termitenplageam 16.12.2015 | 18:49
- Sie sollten umgehend einen Termin für eine Antragsstellung auf eine Erwerbsminderungsrente vereinbaren (Der Anruf gilt dabei bereits als Antragsstellung, egal wie lange es dauert, bis der tatsächliche Termin zustande kommt), weil die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen (nach Ihrer Beschreibung) erfüllt sind. Zum einen haben Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträge erfüllt, zum anderen haben Sie bereits vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt und seither ein lückenlosen Versicherungsverlauf. Für eine Altersrente sind Sie noch zu jung.
W*lfgangam 16.12.2015 | 21:27
Zitat von Termitenplage anzeigenausblenden
Ergänzend: Holtzwurm, wenn sie es schaffen, den GdB auf 50 festsetzen zu lassen, wäre mit 60+9 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen möglich. Falls der Bescheid vom Versorgungsamt noch nicht rechtskräftig ist, legen Sie Widerspruch ein und 'verlangen' mehr. Vielleicht klappt es ja auch mit der EM-Rente – sie wäre höher, da bis 62 'hochgerechnet' wird. Gruß w.
Holtzwurmam 16.12.2015 | 23:03
Entschuldigung für den abgebrochenen Beitrag Schlusssatz sollte so Enden: mit dieser Problematik statt Altersrente ist Arbeitsmarktrente gemeint !!! weis jemand den Stand im Münsterland ??? Gute Nacht wünscht der Holtzwurm
Holtzwurmam 16.12.2015 | 22:33
Danke für eure Infos bedeutet für mich Antrag auf Rente stellen!! mit folgenden Aussichten 1) EM Rente ab Antrag oder ab Feststellung der Schädigung ?? 2) Berufsunfähigkeit teilweise EM + verschlossener Arbeitsmarkt dadurch auch volle Rente ?? 3) keine Anspruch was ich nicht glaube zusätzliche Info eine Verweisung bei Berufsunfähigkeit würde ich nach meinen Infos ausschließen gibt es Argumente die dazu führen EM Rente ab Feststellung der Schädigung (Feststellung durch Fachärzte Orthopäden) zu erhalten ?? Hoffnung auf weitere Infos der Holtzwurm Danke für eure Unterstützung mit der
W*lfgangam 17.12.2015 | 19:42
Hallo Holtzwurm, > 1) EM Rente ab Antrag oder ab Feststellung der Schädigung ?? Das können Sie nicht beeinflussen, gibt der med. Dienst der DRV vor, wann die EM eingetreten sein könnte. > 2) Berufsunfähigkeit teilweise EM + verschlossener Arbeitsmarkt dadurch auch volle Rente ?? Diese Kombination gibt es so nicht. Bei EM wg. Berufsunfähigkeit sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mind. 6 Std. tgl. einsatzfähig, daher nur die halbe Rente. Sie brauchen schon (zusätzlich) die Einschränkung: 3 - unter 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, um die volle EM/Arbeitsmarktrente erhalten zu können. > 3) keine Anspruch was ich nicht glaube Früher glaubte man, die Erde sei eine Scheibe ;-) > gibt es Argumente die dazu führen EM Rente ab Feststellung der Schädigung (Feststellung durch Fachärzte Orthopäden) zu erhalten Facharztberichte können (manchmal) 'hilfreich' sein, sind aber keinesfalls Maßstab, dem in Richtung Zeitpunkt/EM zu folgen. Ggf. kommt da erst im Rechtsbehelfsverfahren eine 'intensivere Würdigung' bei raus … Gruß w. > weis jemand den Stand im Münsterland ??? Ich weiß es nicht, ob dort auf den Weihnachtsmarktständen zz. Arbeitsmarktrenten neben anderen Leckereien feilgeboten werden :-)
Holtzwurmam 18.12.2015 | 19:59
Hallo W*lfgang Danke für die ausführliche Antwort!! Denke das es für mich auf ein Gerichtsverfahren hinaus läuft. Antrag ist raus Antrag auf Schwingungsminderung wird gestellt (Änderung auf 50%) Gruß Holtzwurm
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