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Experten-Antwort

Altersrente/Unfallrente

von Wolfgang Schuster10.04.2011 | 20:23
7844 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bin Jahrgang 51 und beziehe seit 1976 eine Unfallrente (Unterarmamputation). Im Okt.2014 scheide ich aus dem Arbeitsleben aus.Aus meinem Bekanntenkreis habe ich gehört das mir eventuell die Alterrente/Unfallrente gekürzt werden könnte. 1.)Stimmt das? 2.)Wer kann mir über die eventuelle Kürzung Auskunft geben? 3.)Was wird benötigt um mir meine jetzige Rentenhöhe zu berechnen? Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im voraus W.Schuster aus Duisburg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 93 SGB VI wird bei gleichzeitigem Bezug einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung.

Ob und wie sich die Unfallrente auf Ihre Altersrente auswirkt, kann man Ihnen am besten bei einer persönlichen Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen erklären.

Bringen Sie den Bescheid der Unfallversicherung und die letzte Anpassungsmitteilung mit, dann sollten alle erfordlichen Werte bekannt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 10.04.2011 | 22:58
Gehen Sie nach Duisburg zur Rentenberatung und nehmen dazu die letzte Anpassungsmitteilung der Berufsgenossenschaft mit. Dann kann Ihnen der Berater ausrechnen ob die Altersrente infolge der Unfallrente gekürzt wird. (Ob dann in 3 Jahren noch alles so ist wie heute, steht in den Sternen, bzw. in den dann geltenden Gesetzen).
...am 11.04.2011 | 07:11
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Die letzte Anpassungsmitteilung der Unfall-Rente reicht NICHT aus! Die gesetzliche Rente wird ggf. gekürzt, wenn die Unfallrente und die gesetzliche Rente einen individuell zu berechnenden Grenzbetrag überschreiten. Zur Berechnung dieses Grenzbetrages wird der Jahresarbeitsverdienst der Unfallversicherung benötigt, der der Berechnung der Unfallrente zugrunde gelegen hat. Sollte der Jahresarbeitsverdienst nicht bekannt sein, wird der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) der Unfallrente benötigt. Beides geht jedoch aus der Anpassungsmitteilung nicht hervor.
...am 11.04.2011 | 07:12
... Angaben von GdS bzw. jahresarbeitsverdienst natürlichzusätzlich zur Höhe der Unfallrente...
Deutsche Rentenversicherung
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