Altersrentner erwerbsfähig?

von
Sohn

Mutter ist seit ersten Januar 2020 in der abschlagsfreien vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Ist sie nun per Gesetz nicht mehr erwerbsfähig, obwohl erst 64 Jahre jung? Also Jahrgang 1956.

von
santander

Der Rentenbezug für besonders langjährige Versicherte hat nichts mit einer Erwerbsminderung zu tun.

von
W°lfgang

Hallo Sohn,

bis zum Jahresende 2020 darf sie sogar noch ü44T € neben Ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne Kürzung der Rente - das nenn ich mal denn doch voll erwerbsfähig per Gesetz sein zu dürfen.

Unabhängig davon, dass bei einer Altersrente niemals eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird/Bedingung ist ...hier geht es nur um Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersrente - siehe bereits Antwort von @santander.

Ihre eigentliche Frage ist welche?

Gruß
w.

von
Sohn

Zitiert von: W°lfgang
Hallo Sohn,

bis zum Jahresende 2020 darf sie sogar noch ü44T € neben Ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne Kürzung der Rente - das nenn ich mal denn doch voll erwerbsfähig per Gesetz sein zu dürfen.

Unabhängig davon, dass bei einer Altersrente niemals eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird/Bedingung ist ...hier geht es nur um Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersrente - siehe bereits Antwort von @santander.

Ihre eigentliche Frage ist welche?

Gruß
w.

Danke, W*lfgang.
das war die Frage, ob mit Eintritt in eine Altersrente gleichzeitig die Erwerbsfähigkeit verlustig geht.
Diese Frage wurde mir beantwortet.

von
Vater

Zitiert von: Sohn
Zitiert von: W°lfgang
Hallo Sohn,

bis zum Jahresende 2020 darf sie sogar noch ü44T € neben Ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne Kürzung der Rente - das nenn ich mal denn doch voll erwerbsfähig per Gesetz sein zu dürfen.

Unabhängig davon, dass bei einer Altersrente niemals eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird/Bedingung ist ...hier geht es nur um Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersrente - siehe bereits Antwort von @santander.

Ihre eigentliche Frage ist welche?

Gruß
w.

Danke, W*lfgang.
das war die Frage, ob mit Eintritt in eine Altersrente gleichzeitig die Erwerbsfähigkeit verlustig geht.
Diese Frage wurde mir beantwortet.

Deine Gedanken sind wirr mein Sohn!

Experten-Antwort

Hallo, Sohn,
wie Santander bereits mitgeteilt hat , hat das Erreichen und eine Bezug einer vorgezogenen Altersrente nichts damit zu tun, ob man „erwerbsfähig“ ist oder nicht. Gerne kann Ihre Mutter, wenn sie möchte, neben dem Bezug einer Rente noch arbeiten gehen. Siehe Ausführungen von W°lfgang.

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