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Altersrentner plus Einkommen

von Vinzenz12.04.2010 | 15:52
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen u. Herren, ich bin 66 Jahre alt und seit 1 Jahr Altersrentner. Nun könnte ich als Maurer eine Beschäftigung wieder mit einem monatlichem Bttoverdienst von 1300.-- € aufnehmen. Bekannte haben mir gesagt, dass mir auch hier sozialversicherungsbeiträge sprich Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen bekomme, stimmt das wirklich, ich bin doch Altersrentner und als gesetzlich pflichtversicherter auch in der Krankenversicherung für Rentner versichert. Danke für die Rückantwort Vinzenz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen ist nichts weiter hinzuzufügen.

3 Antworten

Wolfgangam 12.04.2010 | 18:40
Hallo Vinzenz, auch als Rentner sind Sie im einem Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (400 EUR/mtl.) nicht ganz außerhalb der normalen Versicherungs- und Steuerpflicht. Krankenversicherung (KV): Es besteht ein 'voll' krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, daher werden aus dem Beschäftigungsverhältnis auch die üblichen Eigenanteile abgezogen. Und auch weiterhin von der Rente ...bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV sind Sie mit allen Einnahmen beitragspflichtig. Rentenversicherung (RV): Hier wird Ihr Anteil NICHT abgezogen. Als Altersrentner ab 65 sind Sie in der RV versicherungsfrei, nur der Arbeitgeber muss seinen Anteil zahlen. Arbeitslosenversicherung: Da Sie auch hier keine Ansprüche mehr auf Arbeitslosengeld erwerben können - kein Beitragsabzug für Sie. Pflegeversicherung: Versicherungspflichtige Einkünfte unterliegen auch hier voll der Abzugsfähigkeit (neben der Rente), den Anteil zahlen Sie eh schon sein ein paar Jahren allein - wird abgezogen. Steuern: Ja, auch das Finanzamt erhält seinen Anteil weiterhin aus dem (neuen) Beschäftigungseinkommen - und Rente/nachgezahlt ;-) Gruß w.
Schadeam 12.04.2010 | 18:47
Als Altersvollrentner sind Sie versicherungsfrei, d.h. Ihnen werden weder Renten- noch Arbeitslosenbeiträge vom Lohn abgezogen (Sie würden ja auch kein ALG mehr bekommen). Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie dann sowohl von Lohn als auch von Rente bezahlen. An der Rente ändert sich nichts, und dass sich das Finanzamt möglicherweise für "alle Einkünfte" interessiert, ist eine andere Baustelle.
Vinzenzam 12.04.2010 | 21:48
Danke Wolfgang und Schade, für Eure schnelle und nkompetente Antwort, noch einen schönen Abend! MfG Vinzenz
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