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Experten-Antwort

Altersrentner u.Selbständig, trotzdem weiter in der KVdR?

von FranzK20.03.2015 | 15:19
1142 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an Experten und Forum: Habe 1 Monat nach dem 65.Geb.Tag (Jg.1950) von meiner Krankenkasse einen Erhebungsbogen bekommen: "Angaben zur ausgeübten Tätigkeit" Bisher genügte immer eine Kopie des Eink.Steuer-Bescheides. Nun will die Krankenkasse zusätzl. wissen, wieviele Std.wöchentl.ich arbeite und ob ich AN beschäftige. Ich arbeite als Selbständiger wöchentl. ca. 16 Std. und habe eine geringfügig (versicherungsfrei) Beschäftigte. Meine Einkünfte daraus liegen weit unterhalb der Summe, die ich als Rente erhalte. Angaben darüber, ob ich damit aus der KVdR ausgeschlossen werden könnte, habe ich leider konkret nicht finden können. Würde ich damit als nebenberuflich Selbständiger bezeichnet? Oder müßte ich mich als hauptberuflich Selbständiger freiwillig krankenversichern? Danke und freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2015 | 10:01

Hallo FranzK,

bitte klären Sie den Sachverhalt zur KVdR direkt mit Ihrer Krankenkasse.

4 Antworten

KSCam 20.03.2015 | 16:32
Fragen zur Krankenversicherung sollten doch besser in einem Forum der Krankenkassen und nicht im Rentenforum gestellt werden - ist m.E. zielführender. Der Experte wird Sie am Montag an die Krankenkasse verweisen.
Sandraam 20.03.2015 | 16:56
Infos zur Krankenkasse gibt es hier: www.knappschaft.de Liebe Grüße, Sandra
W*lfgnagam 21.03.2015 | 21:21
Hallo FranzK, eine 'hauptberufliche' selbständige Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn Ihr steuerrechtlicher Jahresgewinn 5400 überschreitet, unabhängig von Std.-Einsatz - und Sie somit gesehen die Versicherungspflicht über die Rente 'verlassen' und daher freiwillige KV-Beiträge aus der Gesamtsumme Ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft zu entrichten haben. Näheres erklärt Ihnen Ihre KK oder das Forum hier: http://www.aok-business.de/nordost/tools-service/expertenforum/a… Gruß w. PS: Vergessen Sie nicht, einen Antrag auf Beitragszuschuss zu Ihrer Rente zu stellen (Vordruck R820: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… wenn Sie aus der Pflichtversicherung raus/in die freiwillige KV fallen.
KPJMKam 22.03.2015 | 11:47
Hallo. Wenn Sie im Statusfeststellungsverfahren der Kk als hauptberuflich Selbstständig eingestuft werden haben Sie mindestens die Beiträge von einem Mindesteinkommen zu zahlen. Das liegt ungefähr bei 2200 €, mit dem vollen Beitragssatz etwa 15%. Zuschuss der DRV bekommen Sie aber nur auf den Betrag Ihrer Rente. Es gibt keine festen Kriterien für die hauptberufliche Selbstständigkeit, es entzscheidet die Kk. Man ist da wie auf See ohne Schiff. Jährlich muß man mit Einkommensteurerkl. das Einkommen nachweisen sonst ist man schnell beim Höchstsatz und es gibt rückwärts keine Erstattung bei geringerem Einkommen.
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