Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altersruherente

von Siegfried Müller30.06.2014 | 03:32
946 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Frage: Lebe seit 10 Jahre in Paraguay. Kann ich, als Versicherungsnehmer 58 Jahre, meine bisher in Deutschland geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, (Knappschaft- Bahn– See) zur späteren Altersruherente, durch Antragstellung in einer Summe, zurückerstatten lassen. Wen ja besteht hierbei ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Bis 2005 wurden Arbeitgeberleistung zur Rente entrichte. Ab diesem Zeitraum wurden weder gesetzliche noch freiwillige Leistungen, entrichtet bzw. erbracht. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Müller !

Den vorherigen Kommentaren ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Wesentlich für die Frage, ob eine Beitragserstattung zulässig ist, ist die Frage, ob Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

Dies ist abhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt sowie von der Staatsangehörigkeit.

Als deutscher Staatsangehöriger sind Sie auch aus dem Ausland - selbst dann wenn mit dem Staat keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen - zur freiwilligen Versicherung berechtigt.

Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten oder der Schweiz benötigen für die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung einen deutschen Vorbeitrag.

Bei Staatsangehörigen von Staaten mit den Deutschland ein SV-Abkommen abgeschlossen hat (Paraguay gehört nicht dazu) kommt es auf den Inhalt des Abkommens an; hier ist keine pauschale Aussage möglich.

Soweit Sie die Staatsangehörigkeit eines sogenannten Drittstaates haben (also weder EU/EWR/Schweiz oder SV-Abkommen) ist die freiwillige Versicherung nicht möglich.

Eine Beitragserstattung wäre also nur möglich, wenn Sie nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hätten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 30.06.2014 | 06:38
Kommt auf die Staatsangehörigkeit an. Wenn Sie Deutscher sind, nein. Sind Sie Staatsangehöriger von Paraguay, ja. Welchen Pass haben Sie?
Mr.Tam 30.06.2014 | 06:55
Guten Morgen Herr Müller. Eine Beitragserstattung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Diese sind abschließend in § 210 SBG VI aufgeführt. Ausgenommen hiervon sind Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind jedoch das Recht zur Leistung von freiwilligen Beiträgen haben. Versicherungspflichtig sind Sie Ihren Schilderungen nach nicht, jedoch haben Sie gemäß § 7 SGB VI das Recht sich freiwillig zu Versichern. Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Daher heißt es wohl bis zur Regelaltersgrenze abwarten und Tereré trinken. MfG Mr.T
Siegfried Mülleram 01.07.2014 | 00:34
Zitat von Mr.T anzeigenausblenden
Hallo Mr.T Haben auch Sie herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Zugrunde legend der §§ 210SBVI und 7 SGB VI die zwischenzeitlich nach Kenntnis auch von mir gelesen wurde, dass eine Beitragserstattung wenn überhaupt, nur nach den hier vorgegebenen Voraussetzungen, die Basis eines Antrags Erfolges näher rücken würde. Ja im Grunde nach wird demnach der Traum auf einen früheren Ruhestand aussichtslos. Fazit; warten bis zur Regelaltersgrenze. Kein Problem, hoffe jedoch inständig das auch zu diesem Zeitpunkt noch Gelder, Primär meine geleisteten Arbeitgeberbeiträge, zur Zahlung meiner Ansprüche, dann vorhanden sein werden. MfG. S. Müller
Siegfried Mülleram 30.06.2014 | 22:59
Hallo Frau/Herr Schade Vielen Dank für ihre Hinweise, dass die Grundlage meiner „Frage, der derzeitigen Staatsangehörigkeit obliegt. Es liegt mir fern, meine deutsche Staatsangehörigkeit zugunsten eines vorzeitigen Ruhestands hierfür aufzugeben. Lg. S. Müller
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026