Frage ans Expertenteam:
Meine Mutter bezieht seit 1.7.2017 Altersteilrente (99%) und pflegt den Vater. Aufgrund der "Höchstwertbegrenzung" und der Verteilung der Entgeltpunkte nach Dauer der Verrentung in der Vorrente werden bisher nicht alle EP aus der Vorjahespflege verrentet -soweit alles verstanden.
Wie sieht es nun aus, wenn die Teilrente wieder zur Vollrente wird (z.B. ab 1.12.19)?
Werden die bisher aus der Pflegezeit 2018 wegen Höchstwertbegrenzung nicht verrenteten EP ab 12/2019 -mit entsprechendem Zugangsfaktor- verrentet oder erfolgt dies erst zum 1.7.20 mit Verrentung der 2019er Pflege-EP und dem dann geltenden erhöhten Zugangsfaktor?
Ich erspare die genauen EP-Beträge, mir geht es nur um das Grundprinzip..