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Altersteilzeit

von Tanja13.08.2007 | 11:13
1668 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, kann ATZ über den 31.12.2009 (ohne Förderung) hinaus noch abgeschlossen werden oder gibt es das ATZ-Gesetz dann gar nicht mehr? Ich dachte immer der Stichtag bezieht sich auf die Förderung von der Agentur für Arbeit? Eine Arbeitnehmerin (Jahrgang 1952) hat im Juni 2006 Ihren Altersteilzeitvertrag mit uns abgeschlossen. (Blockmodell; Beginn 2008 bis 2014) Hat Sie aufgrund der neuen Regelung Anspruch auf Rente nach Altersteilzeit? Wenn nein, was hat Sie für eine Möglichkeit nach der ATZ? Vielen Dank für Ihre Antwort

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.08.2007 | 15:56

Die Antwort von "Unbekannt" trifft zu.

Da die Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde, hat die Arbeitnehmerin Vertrauensschutz. Demnach kann die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 %beginnen (Voraussetzung: Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt).

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 08:46

Das ist zutreffend, und im § 16 des Altersteilzeitgesetzes nachzulesen.

In der Praxis hängt deshalb i.d. Hinsicht vieles vom Arbeitgeber ab - sofern der Gesetzgeber in naher Zukunft nicht diesbezüglich eine Änderung nachschieben wird...

MfG

4 Antworten

Unbekanntam 13.08.2007 | 12:13
Hallo Tanja, die "Altersrente nach Altersteilzeitarbeit" gibt es nur für Jahrgänge bis 1951. Die Arbeitnehmerin hat jedoch Vertrauensschutz, da Sie vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hat, so dass sie dann mit 62 - quasi 2014 - über die "Altersrente für langjährige Versicherte" mit 10,8% Abschlag in Rente gehen kann, sofern keine Schwerbehinderung von mindestens 50 GdB vorliegt. Die Förderung der Altersteilzeitgesetz läuft nach derzeitigem Rechtsstand zum 31.12.2009 aus. Natürlich kann der Arbeitgeber, wenn er auf die Förderung verzichtet auch über 2009 weiterhin ATZ vereinbaren.
geriam 13.08.2007 | 13:48
Noch etwas zu unbekannt. Die jahrgänge bis 1954 können noch ATZ bekommen, muß nur vor dem 31.12.09 begonnen werden. die abschläge von 10,8 % müssen dann hingenommen werden. Da der Trent dahin geht die älteren wieder mehr in Arbeit zu bringen,glaube ich nicht das diese Regelung über 09 hinaus läuft. Das wichtigste bei diesem Gesetz ist , das 90 % in die Rente einbezahl wird. Vielen Arbeitern bleibt keine andere Mögl. wie ATZ, da so körberlich mit den jüngeren nicht mehr mithalten können. 55 jahre alt, 40 j. Maurer, da ist mit den Bandscheiben nicht mehr viel los. Erwerbsunfähig werden blos noch Leute die überhaupt nicht mehr können,da es immer mehr Alte gibt. Grus Geri
Geriam 13.08.2007 | 19:33
Warum wird im Forum immer wieder gesagt, ATZ gibts nur noch bis Jahrgang 51. Der Jahrgang 53 u. 54 sind die letzten mit diesem Gesetz.Diese Jahrgänge müssen nur vor dem Stichtag 31.12.09 mit der ATZ beginnen, dann mit Abschläge zum erstmöglichen Termin in Rente gehen. Warum wird immer nur von Jahrgang 51 gesprochen? Grus Geri
Unbekanntam 14.08.2007 | 19:36
Hallo Geri, weil viele der Meinung sind, dass wenn Sie Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, automatisch auch einen Anspruch auf die "Altersrente wegen ATZ" haben, was ja nicht richtig ist, da diese Rentenart nur bis Jahrganz 1951 gibt. Natürlich kann man das Ende der ATZ auch auf die anderen Rentenanrt abstimmen, wie in diesem Fall. Ihre Aussage, dass nur bis zum Jahrgang 1954 ATZ vereinbart werden kann ist nicht so richtig. Auch z. B. Jahrgang 55 oder später kann ATZ vereinbaren, nur dass es dann halt für den Arbeitgeber keine Förderung mehr von der Arbeitsagentur gibt.
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