Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Antwort von "Unbekannt" trifft zu.
Da die Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurde, hat die Arbeitnehmerin Vertrauensschutz. Demnach kann die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab dem 62. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,8 %beginnen (Voraussetzung: Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt).
Das ist zutreffend, und im § 16 des Altersteilzeitgesetzes nachzulesen.
In der Praxis hängt deshalb i.d. Hinsicht vieles vom Arbeitgeber ab - sofern der Gesetzgeber in naher Zukunft nicht diesbezüglich eine Änderung nachschieben wird...
MfG
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