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Altersteilzeit

von maria15.09.2009 | 17:32
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5 Antworten

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Ich bin Jahrgang 54. Die Altersteizeitvereinbarung in unserem Unternehmen sind auf 6 Jahre beschränkt. Nach Ablauf der ATZ wäre ich 61 Jahre, es fehlen 2 Jahre zur Rente. ( Schwerbehinderung )Kann ich in dieser Zeit Arbeitslosengeld beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Wolfgang wird zugestimmt. Ob und unter welche Voraussetzungen dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ist Sache der Arbeitsverwaltung. Vermutlich wird diese von Ihnen verlangen, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen, Wolfgang spricht hier von Schikanen. Bedenken Sie aber auch, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes sich nach dem Bemessungsentgelt richtet. Dies wäre in Ihrem Fall aber lediglich der Lohn in der Altersteilzeit.

4 Antworten

Chrisam 15.09.2009 | 17:47
Die ATZ Vereinbarung geht aber so nicht. Voraussetzung ist der anschliessende Rentenbezug!!!
Renteam 15.09.2009 | 18:09
Sie können selbstverständlich die angebotene ATZ so antreten.Sie müssten jedoch mit der Agentur für Arbeit klären ob sie im Anschluss Anspruch auf ALO Geld haben.Ob sie Anspruch auf 2 volle Jahre haben ist meiner Meinung nach fraglich.
Unbekanntam 15.09.2009 | 19:17
Hallo Maria, die Altersteilzeit ist nicht auf 6 Jahren begrenzt. Man kann auch 10 Jahren machen. Nur Ihr Arbeitgeber will es nicht, weil er nur 6 Jahre maximal gefördert bekommt. 2 Jahre Arbeitslosengeld ist theoretisch möglich, aber ihr Arbeitgeber wird nicht mitmachen. Denn wenn Sie sich arbeitslos melden, kriegt er die Förderung unter Umständen nicht. Denn Sinn und Zweck der ATZ ist Arbeitslosigkeit zu vermeiden und nicht eine zu erzeugen. Und selbst wenn das Arbeitsamt mitmacht, können Sie sich sicher sein, dass das das Arbeitsamt permanent stressen wird. Egal ob sie Aussicht auf Arbeitsfindung haben oder nicht. Sie werden von a nach b usw. hin und hergeschickt. Fazit: Entweder macht ihr Arbeitgeber 8 Jahre mit oder sie gehen weiter ins Geschäft.
Wolfgangam 15.09.2009 | 20:08
Hallo maria. wieso fehlen Ihnen 2 Jahre bis zur Rente ? Mit Jahrgang 1954 können Sie die Altersrente für schwer behinderte Menschen schon mit 60 und 8 Monaten erhalten - natürlich mit Anschlag von 10,8 % ...wenn die ATZ bis 61 läuft, beträgt der Abschlag noch 10,2 %. Ob Sie sich nach Auslaufen der Altersteilzeitarbeitszeit der Arbeitslosenverwaltung mit all ihren 'Schikanen' unterwerfen (um mehr Rente zu bekommen), liegt bei Ihnen. Wie gesagt, Sie können schon vor 61 in Rente kommen - es ist allein Sache des (freiwilligen) Angebots des Arbeitgebers, mit Ihnen ATZ abzuschließen ...ob Sie's machen/wollen, liegt bei Ihnen. Gruß w.
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