Dem Beitrag von Wolfgang wird zugestimmt. Ob und unter welche Voraussetzungen dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ist Sache der Arbeitsverwaltung. Vermutlich wird diese von Ihnen verlangen, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen, Wolfgang spricht hier von Schikanen. Bedenken Sie aber auch, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes sich nach dem Bemessungsentgelt richtet. Dies wäre in Ihrem Fall aber lediglich der Lohn in der Altersteilzeit.