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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Christa31.05.2022 | 12:01
102 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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zwei Fragen (ich bin als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig): 1.) Welcher Zeitraum wird zur Berechnung des Einkommens der Altersteilzeit zugrunde gelegt? 2.) MUSS man vor Eintritt in die Altersteilzeit Vollzeit arbeiten? Oder kann man auch aus einer Teilzeitbeschäftigung in die Altersteilzeit gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christa,

Bei der Altersteilzeitarbeit handelt es sich um ein sehr komplexes Thema, welches sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend darstellen/abbilden lässt. Um Ihre Fragen aber zunächst kurz zu beantworten:

1. Als Regelarbeitsentgelt ist nach Maßgabe des Altersteilzeitgesetzes grundsätzlich das laufende sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt unter Berücksichtigung der Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zugrunde zu legen.

2. Es muss sich nicht um eine Vollzeitbeschäftigung handeln. Man kann also auch aus einer Teilzeitbeschäftigung in eine Altersteilzeitbeschäftigung wechseln.

Ergänzend möchte ich auf folgende Internetseiten verweisen, in denen detaillierter auf das Thema Altersteilzeit eingegangen wird:

Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/A/altersteilzeitarbeit.html

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/altersteilzeit-artikel.html

Auf den Seiten von Ihre-Vorsorge.de:

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilzeit.html

Hier steht Ihnen zudem auch ein ein Altersteilzeitrechner zur Verfügung:

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/altersteilzeitrechner.html?pk_campaign=Paid-AdWordsSearch-Altersteilzeitrechner-Responsiv&pk_kwd=altersteilzeit

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

ATZam 31.05.2022 | 12:36
Ich würde derartig Fragen dem Arbeitgeber (Personal-, Betriebsrat) stellen, denn der ist doch Ihr Vertragspartner.
Schadeam 31.05.2022 | 12:36
Beides ist Arbeitsrecht, also bitte bei der Personalabteilung nachfragen. zu 2) ATZ ist auch für Teilzeitkräfte möglich
W°lfgangam 31.05.2022 | 20:20
Hallo Christa, 1. die 24 Monate vor Beginn der ATZ. 2. Nein. Durch Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte wird das Mittel aus den 24 Monaten davor gebildet - siehe 1. - und dann muss ein Entgelt jenseits der Minijobgrenze vorliegen. ABER: Warum befragen Sie dazu nicht Ihre Personalstelle, die das konkret/auf Ihre Person bezogen/beantworten könnte/muss? ;-) Gruß w.
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