Hallo Normen,
der Aussage von W*lfgang ist zuzustimmen. Ihr Arbeitgeber bzw. ggfs. ein Tarifvertrag regelt ob die Möglichkeit von Altersteilzeit besteht und die Details (ab welchem Lebensalter, wie viele Jahre...). Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihre Personalabteilung.
In einer persönlichen Beratung bei unseren Auskunft-und Beratungsstellen können Sie sich beraten lassen welche Rentenarten Sie erfüllen, zu welchen Zeitpunkten Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen können und wie sich die Altersteilzeit auf Ihre Rentenhöhe auswirkt.