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Altersteilzeit

von Karsten Litjes22.11.2019 | 11:43
294 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Zusammen, mein Arbeitsgeber hat mir Altersteilzeit angeboten. 18 / 18 Monate im Blockmodell. Er will 20% Aufstockung zahlen und 80 % der bisherigen Rentenbeiträge. Ich habe EP 41,72. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich durch die verringerten Rentenbeiträge dann in den 36 Monaten ca. 25,00 Euro insgesamt bei meiner Rente dann monatlich verliere? Der Aufstockungsbetrag ist doch steuerfrei. Ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5. Wenn ich im Internet die ATZ Rechner einmal mit meinen Daten "füttere" dann zahle ich fast überhaupt keine Steuern mehr in der ATZ. Oder kommt dann für mich bei der jährlichen Steuererklärung in Form einer saftigen Nachzahlung das böse Erwachen.

4 Antworten

-am 22.11.2019 | 12:00
Hallo Karsten Litjes, wie viele Rentenbeiträge weniger gezahlt werden und wie sich das auf die Rentenhöhe auswirkt, hängt wesentlich davon ab, wie hoch Ihr beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in den 36 Monaten sein wird bzw. wie hoch es ohne Altersteilzeit wäre. Aus den bisher erreichten Entgeltpunkten kann man das nicht errechnen. Zu steuerrechtlichen Auswirkungen können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
suchenwiam 22.11.2019 | 12:39
Ich war bis Juli 2019 in ATZ. Die Aufstockung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. der Steuersatz auf das Arbeitsentgelt wird etwas höher, Nachzahlung wird fällig. Bei mir ca. 1400/Jahr, also knapp 4% vom Netto.
Karsten Litjesam 22.11.2019 | 19:41
Das ist ja dann völlig uninteressant, wenn ich von knapp 2.100 Euro netto im Monat am Jahresende noch soviel Steuern nachzahlen muss. Dann gehe ich lieber mit vollem Lohn noch zwei Jahre arbeiten und dann zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit.
W°lfgangam 23.11.2019 | 22:02
Hallo Karsten Litjes, es ist ein Angebot Ihres AG, das Sie freiwillig annehmen können, oder auch nicht, das liegt bei Ihnen zu seinen Konditionen das anzunehmen. > Er will 20% Aufstockung zahlen und 80 % der bisherigen Rentenbeiträge. Vereinfacht: Da der AG für das halbe Brutto 100 % Rentenbeiträge zu zahlen hat und für die ATZ nur 80 %, erhalten Sie im Mittel 90 % weiterhin als Rentenbeiträge (ist halt gesetzliche Mindest-Vorgaben) in Ihr Rentenkonto gezahlt. Insofern gehen Ihnen nur 10 % möglicher Rentenzuwachs ab ATZ bis zum Rentenbeginn 'verloren'. Wie Ihre Rente dann bei Beginn tatsächlich aussehen wird - dafür sind Ihre Angaben viel zu dünn ...lassen Sie sich dass in der örtlichen Beratungsstelle zum Tag X errechnen. Das mit Steuern > Der Aufstockungsbetrag ist doch steuerfrei. Ich habe Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5. ist kein Thema der DRV ...da kann es eine böse Bauchlandung geben <- deutliche Nachforderung des Finanzamtes. Wen befragt man dazu? = richtig ... Gruß w.
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