Ich bin Jahrgang 1959 und kann nach der 45 Jahre Regelung am 01.07.2023 mit 64 und 2 Monate abschlagsfrei in Rente gehen. Normalerweise hätte ich ja bis 66 und 2 Monate arbeiten müssen. Jetzt wird uns älteren Mitarbeiter im Betrieb aber die Altersteilzeit schmackhaft gemacht. Mir wird vorgeschlagen das Blockmodell mit 2 Jahren aktiv und 2 Jahren passiv.
Mir wurde erklärt, dass ich dann am 01.07.2019 in die aktive Phase gehe und am 01.07.2021 in die passive Phase und dann am 01.07.2023 in die Rente.
Ist das so überhaupt korrekt? Oder geht das Altersteilzeitmodell dann nicht wieder von einem Rentenbeginn mit 66 und 2 Monate aus
Natürlich kann man das so machen, ATZ (also die Passivphase) endet am 30.6.23 und sie gehen zum 01.07.23 mit 64+2 abschlagsfrei in Rente.
Kein Problem.
66+2 wäre bei Jahrgang 1959 doch erst irgendwann im Jahr 2025.
Hallo Stefan,
die ATZ ist zunächst ein rein arbeitsrechtliches Modell, um Ihr Beschäftigungsverhältnis vorgezogen ohne weitere Kündigung zu beenden und die dabei vom AG angebotenen Konditionen bei vorzeitigem Ausscheiden noch mitzunehmen.
Dabei wird ATZ regelmäßig nur bis zum frühestmöglichen ungekürzten Rentenbeginn zu vereinbaren sein - passt doch bei Ihnen mit dem 01.07.2023. Wie kommen Sie darauf, dass das ATZ-Modell hier einen anderen Rentenbeginn bewirkt? Wie gesagt, die ATZ selbst sieht gar keinen Rentenzwang vor ...
Ob Sie dann tatsächlich in Rente gehen, bleibt Ihnen überlassen ;-)
Gruß
w.
Hallo Stefan,
die Ausführungen von KSC und W*lfgang sind zutreffend.
Bitte beachten Sie, dass bei dem hochgerechneten Betrag der Altersrente in der jährlichen Renteninformation von einer weiteren Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre bis zum 30.06.2025 ausgegangen wird. Wenn Ihre Beitragszahlung am 30.06.2023 endet, wird der tatsächlich zu erwartende Rentenbetrag niedriger ausfallen.