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Altersteilzeit

von Sandra05.03.2008 | 16:08
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2 Antworten

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Ich bin im Juni 1954 geboren und habe mich zur ATZ angemeldet. Ich arbeite in einer Klinik im öffentlichen Dienst. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich frühestmöglich halbe Arbeitszeit machen bis 65 Jahre ? Mein Arbeitgeber stockt bis 10 Jahre auf soviel ich weiss. Un welche Abzüge habe ich dann bei der Rente. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit 55 Jahren können sie frühestens Altersteilzeit wahrnehmen. Wenn diese 10 Jahre andauern soll, werden Sie zum Ende der Altersteilzeit das 65. Lebensjahr vollendet haben und können unmittelbar eine Altersrente erhalten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sofern 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt wurden, kann die Altersrente ab dem 01.07.2019 ungemindert beansprucht werden. Wenn nicht, wäre bei der Altersrente zu diesem Zeitpunkt eine Minderung von 2,4 % zu berücksichtigen und könnte erst mit 65 Jahren und 8 Monaten zum 01.03.2020 ungemindert beansprucht werden. Bei Schwerbehinderung sogar früher. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Ren-te/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

HLRT67am 05.03.2008 | 16:20
Die zehn Jahre, die Ihr Arbeitgber anbietet, werden Sie fast brauchen - für den Jg.54 gibt es keine Altersrente für Frauen und keine Altersrente nach Alo/ATZ mehr, also nur noch (Schwerbehinderung hier ausgenommen) die Regelaltersrente (65+8 Monate, da wird es dann schwierig mit den 10 Jahren von heute aus) oder die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Vers.jahre), da wäre in Ihrem Fall der früheste Renteneintritt mit 63 und 9,6% Abschlag möglich.
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