Mit 55 Jahren können sie frühestens Altersteilzeit wahrnehmen. Wenn diese 10 Jahre andauern soll, werden Sie zum Ende der Altersteilzeit das 65. Lebensjahr vollendet haben und können unmittelbar eine Altersrente erhalten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sofern 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt wurden, kann die Altersrente ab dem 01.07.2019 ungemindert beansprucht werden. Wenn nicht, wäre bei der Altersrente zu diesem Zeitpunkt eine Minderung von 2,4 % zu berücksichtigen und könnte erst mit 65 Jahren und 8 Monaten zum 01.03.2020 ungemindert beansprucht werden. Bei Schwerbehinderung sogar früher. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Ren-te/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.