Das von Ihnen angestrebte Altersteilzeitmodell führt dazu, dass Sie, wegen des Abschluss des Altersteilzeitvertrages noch vor dem 01.01.2007, in den Genuss der Vertrauensschutzregelung kommen. Das bedeutet, dass Sie mit dem 65. Lebensjahr ohne Abschlag die Altersrente beanspruchen können. Der Arbeitgeber hat allerdings die Bedingungen des Altersteilzeitgesetzes im Hinblick auf die Aufstockungsbeträge und der zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung zu beachten. Der Aufstockungsbetrag ist sozialversicherungsfrei und steuerfrei und unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das Vorliegen der Altersteilzeit hängt nicht davon ab, ob diese von der Arbeitsverwaltung tatsächlich gefördert wird.