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Altersteilzeit 54 Übergangsregelung Altersrente mit 65

von Jürgen Berlin02.01.2007 | 17:35
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2 Antworten

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Ich (Jahrgang 54) werde im Dezember 2009 55 und habe nun kurzfristig in 2006 noch einen AT Vertrag mit meinem Arbeitgeber (nicht tarifgebunden) abgeschlossen, um mit 65 (ohne Zuschlag von 8 Monaten) in Altersrente gehen zu können: Laufzeit 10 Jahre, Beginn im Dezember 2009, also vor dem 1.1.2010, Blockmodell 5 plus 5 Jahre, Ende mit 65 Jahren, dann Altersrente. Habe ich damit richtig gerechnet? Zusatzfrage: falls der Arbeitgeber keine Förderung in Anspruch nimmt,(also eigenfinanziert die 20% aufstockt), hat das irgenwelche Folgen für mich (Steuer, Soz.-Versicherung, Rente?)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das von Ihnen angestrebte Altersteilzeitmodell führt dazu, dass Sie, wegen des Abschluss des Altersteilzeitvertrages noch vor dem 01.01.2007, in den Genuss der Vertrauensschutzregelung kommen. Das bedeutet, dass Sie mit dem 65. Lebensjahr ohne Abschlag die Altersrente beanspruchen können. Der Arbeitgeber hat allerdings die Bedingungen des Altersteilzeitgesetzes im Hinblick auf die Aufstockungsbeträge und der zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung zu beachten. Der Aufstockungsbetrag ist sozialversicherungsfrei und steuerfrei und unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das Vorliegen der Altersteilzeit hängt nicht davon ab, ob diese von der Arbeitsverwaltung tatsächlich gefördert wird.

1 Antworten

Bernhardam 02.01.2007 | 20:54
Ja, Sie haben richtig gerechnet, Arbeitnehmer mit Ihrem Geburtsmonat sind die letzte und jüngste Gruppe, die noch (geförderte) Altersteilzeit in Anspruch nehmen kann. Mit Ihrer Zusatzfrage betreten Sie jedoch ein Minenfeld, und es ist immer besonders schwierig, die rechtlichen Folgewirkungen noch nicht beschlossener und veröffentlichter Gesetze vorherzusagen. Der derzeit vorliegende Entwurf des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes setzt für eine unveränderte Altersgrenze ausdrücklich und wörtlich Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes voraus, und in diesem Gesetz ist nur von geförderter Altersteilzeit die Rede. Es genügt also höchstwahrscheinlich nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einfach einen als "Altersteilzeit" bezeichneten Vorruhestand selbst finanziert, in diesem Fall können Sie eine abschlagsfreie Altersrente erst 8 Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen. Es ist sowieso äußerst unwahrscheinlich, dass die Altersgrenzen auch noch 2019 so sind, wie derzeit geplant. Passen Sie Ihr Vertrauen in Vertrauensschutzregelungen, die in (politisch gesehen) fernster Zukunft gelten sollen, besser an die Realität an. Im Hinblick auf die bisherige Entwicklung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und die absehbare künftige Finanzlage würde ich eine "Reduktion auf Null" empfehlen.
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