Hallo Martina,
wie bereits W*lfgang und KSC erwähnt haben, kann bei einer entstandenen Erwerbsminderung während einer Altersteilzeit ein Störfall eintreten. Dies kann sowohl in der aktiven Phase als auch in der passiven Phase der Fall sein. Aufgrund des Störfalles wird das Altersteilzeitverhältnis beendet und der Vertrag wird rückabgewickelt. Dies klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.
Das aufgelaufene Wertguthaben, dass Sie sich erwirtschaftet haben während der Altersteilt ist allerdings für die sogenannte Hinzuverdienstprüfung während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente relevant. In der Regel wird dieses in einem Einmalbetrag ausgezahlt. Fällt diese Einmalzahlung nun in die Bezugszeit der Erwerbsminderungsrente ist es anrechenbares Einkommen. Weiterhin ist bei neuem Hinzuverdienstrecht eine jährliche Betrachtung vorzunehmen. Hierbei liegt die Grenze bei 6300 EURO im Jahr und was dieses Einkommen übersteigt wird zu 40 % angerechnet. Als zweite Grenze ergibt sich noch der sogenannte Hinzuverdienstdeckel, der sich aus dem höchsten Entgelt (Bzw. Entgeltpunktewert) der letzten 15 Jahre errechnet. Wird dieser überstiegen, wobei hierbei der Hinzuverdienst und die Teilrente aus der Prüfung der ersten Grenze zusammen gerechnet werden, wird zu 100 % angerechnet. Das bedeutet, dass die Einmalzahlung auf das komplette Jahr umgelegt wird und die Erwerbsminderungsrente dadurch für das Jahr entweder zu einer Teilrente wird oder komplett zum Ruhen gebracht wird im Jahr der Auszahlung.