Fragen Sie Ihren Arbeitgeber!
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Fragen Sie Ihren Arbeitgeber!
Um die Vertrauensschutzregelungen für eine Altersrente zu erfüllen, hätten Sie eine Vereinbarung über ATZ vor dem 01.01.2007 mit Ihrem Arbeitgeber abmachen sollen.
Wenn nein verbleibt es Ihnen, dass Sie erst mit 63 (01.09.2017) in Rente gehen können (bei 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten) und 9,6% Kürzung. Was Sie bis dahin machen (ATZ, Alo, Halbtags, 400,- EUR etc.) ist dem RV-Träger egal.
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