Altersteilzeit

von
Kurt Klein

Hallo,
meine ATZ endet am 31.07.14 mit 62 Jahren. Meine 45 Beitragsjahre habe ich jetzt schon erreicht und könnte die Rente mit 10,8 Prozent Abzüge beantragen.
Welche Möglichkeiten bieten sich um die Abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten.

von
GroKo

Zitiert von: Kurt Klein

Hallo,
meine ATZ endet am 31.07.14 mit 62 Jahren. Meine 45 Beitragsjahre habe ich jetzt schon erreicht und könnte die Rente mit 10,8 Prozent Abzüge beantragen.
Welche Möglichkeiten bieten sich um die Abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten.

Noch ein Jahr arbeiten oder arbeitslos melden. Die ersten 12 Wochen wird das Amt nichts zahlen da Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.

von
Paule

Das Gesetz hat offenbar hier eine Gerechtigkeitslücke. Wenn man 45 Arbeitsjahre voll hat, dann dürften die Abschläge nicht zum Beginn der Regelaltersrente 65 + x Monate aufgerechnet werden sondern nur zum Beginn der Rente für besonders langjährig Versicherte 63 + x Monate.

Das sollte eigentlich von der GroKo (auf Kosten der Jungen ;-)) noch korrigiert werden. Das wäre auf jeden Fall sinnvoller gewesen als die Anrechnung von freiwilligen Beiträgen.

PS:
Das ist eine politische Meinungsäußerung! Bitte löschen!

von
W*lfgang

> Das Gesetz hat offenbar hier eine Gerechtigkeitslücke.

Hallo Paule,

das ganze Rentenpaket ist eine Gerechtigkeitslücke - oder nennen wir es neu geschaffene Gesetzeslücke zum Tummelplatz für Advokaten erhoben, die jedes kleine/große Ungleichgewicht die nächsten 5 Jahre bis nach Karlsruhe boxen werden ...Sie glauben doch nicht, man hat hier an die Rentner gedacht ;-)

Gruß
w.
...ansonsten stimme ich GroKo ausnahmslos zu. Sofern das eigene Konto prall, reicht natürlich auch 1 Jahr Nichtstun (lohnt sich nicht, rechnet Kurt Klein jede Beratungsstelle aus!).

Experten-Antwort

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden Sie erst ab Vollendung des 63 Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit geringeren Abschlägen ist nicht vorgesehen. Sie müssten also das eine Jahr überbrücken. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, inwieweit sich das in Ihrem Fall tatsächlich lohnt.

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