Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte werden Sie erst ab Vollendung des 63 Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit geringeren Abschlägen ist nicht vorgesehen. Sie müssten also das eine Jahr überbrücken. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, inwieweit sich das in Ihrem Fall tatsächlich lohnt.