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Altersteilzeit

von Peter Podschuß02.01.2007 | 16:11
5380 Ansichten
10 Antworten

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Ist es jetzt noch möglich, dass ein Arbeitnehmer des Jahrgangs 1954 Altersteilzeit vereinbart? Bis zu welchem Termin muss die Altersteilzeit begonnen werden?

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.01.2007 | 09:09

Altersteilzeitarbeit kann derzeit noch vereinbart werden. Sie muss jedoch vor dem 01.01.2010 beginnen.

Die Aussage von Knut Rassmussen, dass Altersteilzeitarbeit auch noch nach dem 31.12.2009 beginnen kann und 2009 nur die Fördermöglichkeit endet, ist so nicht ganz korrekt. Der Wortlaut des Gesetzestextes allein kann hier nicht herangezogen werden.

Altersteilzeit setzt voraus, dass eine Fördermöglichkeit grundsätzlich besteht. Da die Fördermöglichkeit bei Altersteilzeit, die nach dem 31.12.2009 beginnen würde, nicht mehr gegeben ist, handelt es sich auch nicht mehr um Altersteilzeitarbeit im rentenrechtlichen Sinne.

Im Ergebnis handelt es sich also nur um Altersteilzeitarbeit, wenn diese bis zum 31.12.2009 beginnt, da nur bis dahin die Fördermöglichkeit grundsätzlich gegeben ist.

Moderatoren-Antwortam 03.01.2007 | 10:03

Der Stichtag für den Vertrauensschutz aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung war am 31.12.2006.

Altersteilzeit mit Beginn vor dem 01.01.2010 kann jedoch auch noch über den 31.12.2006 noch vereinbart werden; hat dann allerdings nach derzeitiger Rechtslage keinen Vertrauensschutz zur Folge.

Moderatoren-Antwortam 03.01.2007 | 15:01

Die Auskünfte im Rahmen dieses Forums basieren auf der derzeitigen Rechtslage. Und nach dieser setzt Altersteilzeit voraus, dass eine Fördermöglichkeit grundsätzlich besteht. Deswegen handelt es sich nicht um Altersteilzeit im rentenrechtlichen Sinne, wenn diese nach dem 31.12.2009 beginnt.

Es gibt zwar gegenteilige Überlegungen etc. beim entsprechenden Bundesministerium, aber spruchreif ist diesbezüglich noch nichts.

7 Antworten

Peter Podschußam 02.01.2007 | 16:49
Nicht vor dem 1.1.2010?
Knut Rassmussenam 02.01.2007 | 16:22
1. Ja! 2. Vor Vollendung des 65. Lebensjahres!
Knut Rassmussenam 02.01.2007 | 16:56
Nein. 2009 endet nur die Förderfähigkeit.
Peter Podschußam 03.01.2007 | 09:26
Um sicher zu gehen: "Altersteilzeitarbeit kann derzeit noch vereinbart werden." bedeutet, dass nicht etwa am 31.12.2006 der Stichtag für die Vertrauensschutzregelung war?
Knut Rassmussenam 03.01.2007 | 11:07
Doch! Da streiten sich doch nicht etwa die Träger? Die Förderung ist nicht Voraussetzung für die ATZ! Auch wenn sich das Spitzenverbandsrundschreiben anders liest!!! Mir liegt eine Stullungnahme der Gruindsatzabteilung der DRVB vor.
Knut Rassmussenam 03.01.2007 | 12:12
Es ist natürlich eine Stellungnahme der Grundsatzabteilung. (Eine Möglichkeit, eigene Beiträge zu editieren wäre schön)
KSCam 03.01.2007 | 13:37
die DRV Baden Württemberg ist der gleichen Ansicht wie Knut Rassmussen
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