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Zur Moderatoren-Antwort springenAltersteilzeitarbeit kann derzeit noch vereinbart werden. Sie muss jedoch vor dem 01.01.2010 beginnen.
Die Aussage von Knut Rassmussen, dass Altersteilzeitarbeit auch noch nach dem 31.12.2009 beginnen kann und 2009 nur die Fördermöglichkeit endet, ist so nicht ganz korrekt. Der Wortlaut des Gesetzestextes allein kann hier nicht herangezogen werden.
Altersteilzeit setzt voraus, dass eine Fördermöglichkeit grundsätzlich besteht. Da die Fördermöglichkeit bei Altersteilzeit, die nach dem 31.12.2009 beginnen würde, nicht mehr gegeben ist, handelt es sich auch nicht mehr um Altersteilzeitarbeit im rentenrechtlichen Sinne.
Im Ergebnis handelt es sich also nur um Altersteilzeitarbeit, wenn diese bis zum 31.12.2009 beginnt, da nur bis dahin die Fördermöglichkeit grundsätzlich gegeben ist.
Der Stichtag für den Vertrauensschutz aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung war am 31.12.2006.
Altersteilzeit mit Beginn vor dem 01.01.2010 kann jedoch auch noch über den 31.12.2006 noch vereinbart werden; hat dann allerdings nach derzeitiger Rechtslage keinen Vertrauensschutz zur Folge.
Die Auskünfte im Rahmen dieses Forums basieren auf der derzeitigen Rechtslage. Und nach dieser setzt Altersteilzeit voraus, dass eine Fördermöglichkeit grundsätzlich besteht. Deswegen handelt es sich nicht um Altersteilzeit im rentenrechtlichen Sinne, wenn diese nach dem 31.12.2009 beginnt.
Es gibt zwar gegenteilige Überlegungen etc. beim entsprechenden Bundesministerium, aber spruchreif ist diesbezüglich noch nichts.
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