Zur Frage bezüglich des Dienstwagens darf ich auf die Ausführungen zur Anfrage von christian verweisen.
Mit 45 Jahren können Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres Altersrente ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Tritt bei Ihnen Schwerbehinderung von mindestens 50 % ein, könnten Sie mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente ohne Abschlag beziehen.