Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersteilzeit

von Maximilian10.01.2007 | 21:09
2810 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich werde im Jahr 2007 55 Jahre alt und bin mit 60 % schwerbehindert.Ich würde gern ab 12/ 2009 in Altersteilzeit gehen müsste aber bis April 2015 die Altersteilzeit aufteilen, denn dann werde ich 63 Jahre alt und könnte abschlagsfrei in Rente gehen. Mein Arbeitgeber ist jedoch nicht tarifgebunden und möchte mir nur ein Altersteilzeit-Modell über 3 Jahre ab 2009 genehmigen.Die 3 Jahre reichen bei mir jedoch so nicht aus und ich habe gehört, dass es noch irgendein Mischmodell gibt z.B. 1,5 Jahre voll arbeiten,1,5 Jahre halbierte Zeit und ca 3 Jahre Ruhephase, dann würden meine Jahre bis April 2015 erfüllt sein. Kann mir dazu jemand genaue Informationen geben? Danke im Voraus und freundliche Grüße! Maximilian

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von KSC kann ich zustimmen. Bezüglich der verschiedenen Alterstersteilzeitmodelle / Vorruhestandsregelungen sollten Sie sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

4 Antworten

KSCam 11.01.2007 | 12:47
wenn Ihr AG nicht auf 6 Jahre eingeht, sondern lediglich 3 Jahre anbieten will, steht ihm dies frei und Sie können nichts anderes erzwingen. Zu Ihrem "Mischmodell" kann ich nur sagen, dass insgesamt 50% Arbeit und 50% Freizeit stehen müssen - wie das dann konkret verteilt wird, ist der Kreativität von AG und AN überlassen.
Maximilianam 11.01.2007 | 20:17
mein Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden und kann laut Gesetz nur 3 Jahre Altersteilzeit gewähren, weil er nur dafür die Zuschüsse von der Agentur für Arbeit bekommt bei Neueinstellung eines AN oder bin ich da falsch informiert?
KSCam 12.01.2007 | 07:56
ja, da sind Sie falsch informiert. Das steht so nicht im Gesetz! Die Höchstdauer der Förderung beträgt 6 Jahre - AT könnte von 55 bis 65 sogar 10 Jahre (von denen nur 6 Jahre gefördert werden können) dauern. Über die übrigen Kriterien für die Förderung (Übernahme eines Azubi, Einstellung eines Arbeitslosen,...) sollte sich Ihr Chef bei der Agentur für Arbeit erkundigen, die zahlen diese Förderung. Aber nochmal: wenn Ihr Chef nicht will, haben Sie keine Chance auf AT.
Maximilianam 14.01.2007 | 15:46
Hallo KSC Leider weiss ich nun garnichts mehr.Ich habe eine Broschüre von AAG besorgt und dort steht drin das nicht tarifgebundene Firmen nur 3 Jahre AT machen können und nicht 6 Jahre.Wenn sie was besseres wissen dann teilen sie mir dies bitte mit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026