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altersteilzeit

von richard17.03.2009 | 11:47
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4 Antworten

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meine frau ist bereits 60 jahre alt und möchte bei ihrem arbeitgeber, dem arbeitsamt, das altersteilzeit - blockmodell beantragen. das gibt es nicht mehr, sagt die personalstelle. ist das richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Altersteilzeitarbeit kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden. Insofern auch der Arbeitgeber betriebsinterne Grundlagen für die Altersteilzeit schaffen muss, und es sich also nach dem o.g. Prinzip um eine zweiseitige Vereinbarung handelt, ist es eine Angelegenheit des Arbeitgebers, ob und in welchem Rahmen die Altersteilzeit von ihm angeboten wird. Der erste Ansprechpartner ist also der Arbeitgeber. Ein vom Arbeitgeber unabhängiger, einklagbarer Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht.

3 Antworten

Wolfgangam 17.03.2009 | 20:48
Hallo richard, Arbeitsamt = öff. Dienst = TV ATZ (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) ...oder sind die Arbeitsämter auch schon privatisiert worden ? ;-) Fragen Sie bzw. Ihre Frau, mal beim Personalrat nach, warum die Personalstelle der 'Meinung' ist, sie könnte nicht als schon 60-Jährige noch in 2009 nicht mehr vor den Vorgaben des TV ATZ Gebrauch machen "ab 60 SOLL (quasi IST-Bestimmung) ATZ vereinbart werden". Tarifvertragliche ATZ gibt es noch, und ist mit dem/der Beschäftigten auf Wunsch zu vereinbaren - betriebliche Gründe, das zu verhindern scheiden nahezu aus ...die BA ist kein 20-People-Betrieb ;-) Tipp: Machen Sie es schriftlich an die Personalstelle. 3 Sätze reichen "ich will ATZ ...Blockmodel ...bis 65" Die BA/örtliche Personalstelle wird einen Vorgesetzen finden, der Tarifverträge lesen kann. Gruß w.
?-?am 17.03.2009 | 21:27
Hallo Wolfgang, "betriebliche Gründe, das zu verhindern scheiden nahezu aus ...die BA ist kein 20-People-Betrieb ;-)" Vielleicht hat das nichts mit der Gesamtanzahl des Personals zu tun. Wahrscheinlich kommt es auf die Anzahl der "brauchbaren" Mitarbeiter an
Wolfgangam 17.03.2009 | 21:54
Hallo ?-?, > Wahrscheinlich kommt es auf die Anzahl der "brauchbaren" Mitarbeiter an Gerade bei 'unbrauchbaren' MA wird jeder öff. AG froh sein, wenn sie noch vor Ablauf 31.12.2009 sich entschließen, auf den ATZ-Zug aufzuspringen, statt sie bis 65 + xx durchzuschleppen (ohne Polemik!) Auf brauchbar kommt es nicht an (doch, ich seh Ihr Augenzwinkern bei der BA :-) ...der Ba-Pool ist groß, deswegen ich die lütte Personalstelle vor Ort nur belächeln kann "wir machen das nicht" - wo sitzen die, hinter Wladiwostok ? Gruß w. ...über ATZ kann man denken wie man will. Wer damit hinkommt, sollte seinem AG auch vors Schienbein treten können, wenn der träge meint sein zu müssen !
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