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Altersteilzeit-Aufstockung

von ch.bey23.08.2009 | 10:56
2648 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sind die Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit ( Passiv )Steuerpflichtig ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aufstockungsleistungen sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig (§ 3 Nr. 28 EStG; § 17 SGB IV, § 1 ArbeitsentgeltVO). Sie werden im Rahmen der Einkommensveranlagung bei Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Diese Berechnung kann bei einem Steuerberater/Finanzamt erfragt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das hängt vom Tarifvertrag ab.

22 Antworten

Schiko.am 23.08.2009 | 13:59
Kann zwar mit den Hinweis"Passiv" nichts anfangen, versuche als nicht Steuerexperte trotzdem eine Antwort zu geben. Die Aufstockungsbeträge sind nicht steuerpflichtig, für diese gilt aber der sogenannte Progressionsvorbehalt, dies führt dazu, das das tatsächlich zu ver- steuernde Einkommen mit einem höheren Streuersatz belastet wird. Nenne als Beispiel: 4.500 bisheriges Monatsbrutto, Teilzeitbrutto 2.250 Brutto und Nettogehalt ohne Aufstockung 1709,03 mit 20% aufgestockt 2.159,03. Den Aufstockungsbetrag mit 654,94 angenommen sind es im Jahr x 12= 7859,28 Euro. Das Jahres Brutto von ( 2250 x 12) 27000 mit 24.300 als zu versteuerndes Einkommen angenommen sind es nach Splittingtabelle noch 2008 1.700 und 7% Steuer plus Soli/Kirchensteuer. Den Aufstockungsbetrag von 7.859,28 dazu gerechnet sind es 32.159,28 zu versteuerndes Einkommen und 3.630 Steuer, mithin 11,29 % Steuersatz. Für 24.300 Arbeitsverdienst und 11,29% Steuersatz ergibt sich eine Steuer- last von Euro 2.743.47 statt 1.700 wie oben dargestellt. Freue mich, wenn Ihnen dies weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen.
falsches forumam 23.08.2009 | 19:24
Fragen zur Besteuerung sind natürlich ausschliesslich an das Finanzamt zu richten.Sie sind ja hier in einem Forum der Rentenversicherung.
..am 23.08.2009 | 19:41
Das ewige "falsche forum" nervt einfach nur. Wie sagt Dieter Nuhr so schön: Wer nichts zu sagen hat soll doch einfach mal die Klappe halten.
Finanzamtam 23.08.2009 | 19:31
Mit Passiv ist logischerweise die Ruhephase der ATZ gemeint.Daher auch der Begriff AKTIV oder PASSIVPHASE. Da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sind Fragen zur Besteuerung natürlich hier an der völlig falschen Stelle. Wenn sie eine richtige Antwort haben möchte, wenden wie sich an die Finazämter, die dafür zuständig sind. Die Steuern werden in Deutschland bekanntlich von den Finanzämtern erhoben. Sie gehen ja auch nicht zum Tierarzt, wenn sie Zahnschmerzen haben,oder ;-))
Bravoam 23.08.2009 | 19:34
@Finanzamt....... Sie sind ja ein Scherzkeks..;-))
?-?am 23.08.2009 | 20:04
Hallo .. gebe ihnen vollkommen recht, das ist einer der besten Beiträge die in letzter Zeit geschrieben wurden.
falsches forumam 23.08.2009 | 21:33
Das in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung jeden Tag aufs neue Fragen zur Besteuerung gestellt werden ist auch für den normalen Verstand nicht zu begreifen.Dabei wissen doch schon Kinder,also ich denke so ab dem 2. Schuljahr, das das Finanzamt für Steuern zuständig ist.Naja gut, Kinder sind eben schlauer als die meisten Erwachsenen.Das beweisen einige ja hier jeden Tag aufs neue ;-))
..am 23.08.2009 | 21:44
Ihre stupiden, infantilen und immer gleichen Kommentare helfen ganz sicher niemanden weiter. Wenn die Betreiber dieses Forums der Meinung sind, dass ein Posting hier nicht her gehört, sind sie sicher selbst in der Lage das zu regeln und nicht auf die Hilfe von Profilneurotiker angewiesen.
?-?am 23.08.2009 | 21:54
ihnen muß es recht langweilig sein andauernd die gleichen Parolen abzulassen. Kümmern sie sich lieber um ihre Frau oder Kinder, sofern sie welche haben
Falsches Forumam 24.08.2009 | 07:28
Da stellt sich mir noch die Frage, was Ihre intelligenzlosen Kommentare dem User bringen sollen.Ivh verweise Ihn an die richtige Stelle und stelle damit sicher, das er richtige, verbindliche Antworten bekommt.Ihre Kommentare,naja gut, ist ja ein Forum, da tummeln sich halt auch weniger bewanderte Menschen.
Karl Schönbergam 24.08.2009 | 11:26
Kann man in der Altersteilzeit während der Ruhephase beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen einer 400 Euro Regelung einen befristeten Arbeitsauftrag abschliessen?
Schönbergam 24.08.2009 | 12:35
kann man im Rahmen der Altersteilzeit/Ruhephase beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen der 400 Euro Regelung einen befristeten Auftrag annehmen?
Der Fehlerteufelam 24.08.2009 | 12:35
Lieber .. wenn sie schon den User Falsches Forum auf eine beleidigende Weise kritieren müssen,und sich dabei auch diverser Fachbegriffe zu Nutze machen, dann sollten sie evtl auch auf die Grammatik achten. Sie schreiben Ihre stupiden, infantilen und immer gleichen Kommentare helfen ganz sicher niemanden weiter. Richtig wäre..... ....helfen ganz sicher niemandem, nicht neimanden.... Sie schreiben ...und nicht auf die Hilfe von Profilneurotiker angewiesen. Richtig wäre... ..auf die Hilfe von Profilneurotikern!!!! Naja also wenn man beleidigend kritisiert, mit sämltichen Fachtermini, dann bitte auch richtig. Sonst ists nämlich peinlich, und ein Grund zum totlachen :-))) Aber da ja mit Sicherheit die Anfragen nach Steuern, dem Wetter etc weitergehen werden, können sie ja noch bisschen üben. Also toi toi toi ;-)
honkam 24.08.2009 | 12:43
tztztz... ...und sich dabei auch divers e r Fachbegriffe zu Nutze machen... tztztz...
Rentenkingam 24.08.2009 | 12:44
Wie der Experte bereits mitgeteilt hat, müssen sie dies mittels des für Sie gültigen Tarifvertrags klären. Wenden sie sich an den Arbeitgeber/Betriebsrat. Für die Rentenversicherung ist nur wichtig, das sie Altersteilzeit ausgeübt haben.
schönbergam 24.08.2009 | 12:45
Zur vorherigen Frage: Dazu verdienen während der Altersteilzeit im Rahmen der 400 Euro Regelung beim gleichen Arbeitgeber. Der Tarifvertrag, den mein AG anwendet, ist dem TVÖD angeglichen. Wie ist dort die Regelung?
Rentenkingam 24.08.2009 | 12:51
Regelungen des Tarifvertrages werden im Arbeitsrecht behandelt. Dazu müssen sie sich an Ihren Beitriebsrat wenden.Dies ist keine Angelegenheit der Rentenversicherung.
Knut Rassmussenam 24.08.2009 | 17:04
Eine Beschäftigung während der Passiv-Phase beim gleichen Arbeitgeber führt zum Nichtvorliegen von Altersteilzeit!
Ludwig47am 29.08.2009 | 23:19
. . . denn die dürfen ja keine Steuerberatung erteilen - wie sie mir dort sagten! Und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Da sollten wir doch hier froh sein, dass es einen Schiko gibt, der mit Zahlen zu Rate geht - wenn es um Steuerfragen geht. Falsches Forum - ist jedenfalls nicht gerade hilfreich. Meint jedenfalls Ludwig
Ludwig47am 29.08.2009 | 23:27
Deutschunterricht gehört noch weniger hier in das Forum, als ein paar aufklärende Zahlen über Steuern bei Rentnern - wenn schon jemand danach gefragt hat! Schikos Antworten haben jedenfalls für zukünftige Rentner mehr Nutzen - als Ihre Deutschkenntnisse - jedenfalls für mich! Ludwig
Hmmmam 31.08.2009 | 07:56
"Schikos Antworten haben jedenfalls für zukünftige Rentner mehr Nutzen..." Sie sehen das wirklich so ? Mein Tipp : Legen sie sich schonmal ein paar EUR zur Seite, man weiß ja nie, ob die Finanzbehörden genauso "wissend" sind wie Ihr angesprochener Guru...
Trotzdemam 31.08.2009 | 09:10
...es wäre natürlich trotzdem schön,w enn man es wenigstens schaffen würde, einen grammatikalisch hablbwegs richtigen Satz schreiben zu können.Aber diese Tatsache scheint in der heutigen Zeit schlichtweg zuviel verlangt. Traurig,oder?
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