Sind die Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit ( Passiv )Steuerpflichtig ?
Kann zwar mit den Hinweis"Passiv" nichts anfangen, versuche als nicht
Steuerexperte trotzdem eine Antwort zu geben.
Die Aufstockungsbeträge sind nicht steuerpflichtig, für diese gilt aber der
sogenannte Progressionsvorbehalt, dies führt dazu, das das tatsächlich zu ver-
steuernde Einkommen mit einem höheren Streuersatz belastet wird.
Nenne als Beispiel:
4.500 bisheriges Monatsbrutto, Teilzeitbrutto 2.250 Brutto und Nettogehalt
ohne Aufstockung 1709,03 mit 20% aufgestockt 2.159,03.
Den Aufstockungsbetrag mit 654,94 angenommen sind es im Jahr x 12= 7859,28 Euro.
Das Jahres Brutto von ( 2250 x 12) 27000 mit 24.300 als zu versteuerndes
Einkommen angenommen sind es nach Splittingtabelle noch 2008 1.700 und 7% Steuer plus Soli/Kirchensteuer.
Den Aufstockungsbetrag von 7.859,28 dazu gerechnet sind es 32.159,28
zu versteuerndes Einkommen und 3.630 Steuer, mithin 11,29 % Steuersatz.
Für 24.300 Arbeitsverdienst und 11,29% Steuersatz ergibt sich eine Steuer-
last von Euro 2.743.47 statt 1.700 wie oben dargestellt.
Freue mich, wenn Ihnen dies weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen.
Fragen zur Besteuerung sind natürlich ausschliesslich an das Finanzamt zu richten.Sie sind ja hier in einem Forum der Rentenversicherung.
Mit Passiv ist logischerweise die Ruhephase der ATZ gemeint.Daher auch der Begriff AKTIV oder PASSIVPHASE.
Da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sind Fragen zur Besteuerung natürlich hier an der völlig falschen Stelle. Wenn sie eine richtige Antwort haben möchte, wenden wie sich an die Finazämter, die dafür zuständig sind. Die Steuern werden in Deutschland bekanntlich von den Finanzämtern erhoben.
Sie gehen ja auch nicht zum Tierarzt, wenn sie Zahnschmerzen haben,oder ;-))
@Finanzamt.......
Sie sind ja ein Scherzkeks..;-))
Das ewige "falsche forum" nervt einfach nur.
Wie sagt Dieter Nuhr so schön: Wer nichts zu sagen hat soll doch einfach mal die Klappe halten.
Hallo ..
gebe ihnen vollkommen recht, das ist einer der besten Beiträge die in letzter Zeit geschrieben wurden.
Das in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung jeden Tag aufs neue Fragen zur Besteuerung gestellt werden ist auch für den normalen Verstand nicht zu begreifen.Dabei wissen doch schon Kinder,also ich denke so ab dem 2. Schuljahr, das das Finanzamt für Steuern zuständig ist.Naja gut, Kinder sind eben schlauer als die meisten Erwachsenen.Das beweisen einige ja hier jeden Tag aufs neue ;-))
Ihre stupiden, infantilen und immer gleichen Kommentare helfen ganz sicher niemanden weiter.
Wenn die Betreiber dieses Forums der Meinung sind, dass ein Posting hier nicht her gehört, sind sie sicher selbst in der Lage das zu regeln und nicht auf die Hilfe von Profilneurotiker angewiesen.
ihnen muß es recht langweilig sein andauernd die gleichen Parolen abzulassen.
Kümmern sie sich lieber um ihre Frau oder Kinder, sofern sie welche haben
Da stellt sich mir noch die Frage, was Ihre intelligenzlosen Kommentare dem User bringen sollen.Ivh verweise Ihn an die richtige Stelle und stelle damit sicher, das er richtige, verbindliche Antworten bekommt.Ihre Kommentare,naja gut, ist ja ein Forum, da tummeln sich halt auch weniger bewanderte Menschen.
Die Aufstockungsleistungen sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig (§ 3 Nr. 28 EStG; § 17 SGB IV, § 1 ArbeitsentgeltVO). Sie werden im Rahmen der Einkommensveranlagung bei Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Diese Berechnung kann bei einem Steuerberater/Finanzamt erfragt werden.
Kann man in der Altersteilzeit während der Ruhephase beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen einer 400 Euro Regelung einen befristeten Arbeitsauftrag abschliessen?
kann man im Rahmen der Altersteilzeit/Ruhephase beim gleichen Arbeitgeber im Rahmen der 400 Euro Regelung einen befristeten Auftrag annehmen?
Lieber ..
wenn sie schon den User Falsches Forum auf eine beleidigende Weise kritieren müssen,und sich dabei auch diverser Fachbegriffe zu Nutze machen, dann sollten sie evtl auch auf die Grammatik achten.
Sie schreiben
Ihre stupiden, infantilen und immer gleichen Kommentare helfen ganz sicher niemanden weiter.
Richtig wäre.....
....helfen ganz sicher niemandem, nicht neimanden....
Sie schreiben
...und nicht auf die Hilfe von Profilneurotiker angewiesen.
Richtig wäre...
..auf die Hilfe von Profilneurotikern!!!!
Naja also wenn man beleidigend kritisiert, mit sämltichen Fachtermini, dann bitte auch richtig. Sonst ists nämlich peinlich, und ein Grund zum totlachen :-)))
Aber da ja mit Sicherheit die Anfragen nach Steuern, dem Wetter etc weitergehen werden, können sie ja noch bisschen üben. Also toi toi toi ;-)
tztztz...
...und sich dabei auch divers e r Fachbegriffe zu Nutze machen...
tztztz...
Wie der Experte bereits mitgeteilt hat, müssen sie dies mittels des für Sie gültigen Tarifvertrags klären. Wenden sie sich an den Arbeitgeber/Betriebsrat.
Für die Rentenversicherung ist nur wichtig, das sie Altersteilzeit ausgeübt haben.
Zur vorherigen Frage: Dazu verdienen während der Altersteilzeit im Rahmen der 400 Euro Regelung beim gleichen Arbeitgeber.
Der Tarifvertrag, den mein AG anwendet, ist dem TVÖD angeglichen. Wie ist dort die Regelung?
Regelungen des Tarifvertrages werden im Arbeitsrecht behandelt. Dazu müssen sie sich an Ihren Beitriebsrat wenden.Dies ist keine Angelegenheit der Rentenversicherung.