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Experten-Antwort

Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag

von Esge14.10.2021 | 16:11
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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um Altersteilzeit für Außertarif-Mitarbeiter. Nach ATG ist der Aufstockungsbetrag mit mindestens um 20% bzw. nach Betriebsvereinbarung festgelegt. Unklar ist die Berechnung entspr. Aufstockungsbetrags, 20% nach was, nach Beitragsbemessungsgrenze (aktuell in 2021 um 7.100€) oder nach Brutto-Altersteilzeitentgelt? Bei einem Regelarbeitsentgelt von 8.800 € Somit übersteigt das Regelarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Höhe von 7.100 € ! Zukünftige Altersteilzeitentgelt wäre 4.400 € Aufstockungsbetrag nach BGG: 20% nach BBG wäre ein Aufstockungsbetrag in Höhe 20% x 7.100€ = 1.420€ Somit ergibt sich ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5820 € Aufstockungsbetrag nach Brutto-Altersteilzeitentgelt: 20% x 4.400€ = 880€ Das wäre ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5280€ Ein Unterschied von 540€/monatlich! Wie ist es nun die korrekte Berechnung des Aufstockungsbetrags? Für Ihre Hilfe und Klärung bedanke ich mich ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen, Esge

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Esge,

bitte klären Sie die Details der Aufstockung für außertarifliche Mitarbeiter mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung).

In einer Beratung bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen können Sie sich beraten lassen welche Rentenarten Sie erfüllen, zu welchen Zeitpunkten Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen können und wie sich die Altersteilzeit auf Ihre Rentenhöhe auswirkt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Chrituam 14.10.2021 | 16:26
Nutzen Sie doch mal den Altersteilzeitrechner auf dieser Homepage. Der liefert das Ergebnis. M.W. sind es 10 % vom vollen Brutto oder 20 % vom ATZ-Brutto. VG
W°lfgangam 14.10.2021 | 19:52
Hallo Esge, der Aufstockungsbetrag - also das ausgezahlte ATZ-Entgelt in Summe - ist gar kein Thema für die DRV. Für die DRV ist nur interessant, ob der AG im Mittel 'nur' 90 % der Rentenbeiträge weiterzahlt (gesetzliche Vorgabe) oder auf 100 % (tarifliche/individuelle Vorgabe) aufstockt. Im letzten Fall werden im Rentenkonto weiterhin die BBG-Entgelte Jahr für Jahr gemeldet. Einen Rechner für das lfd. ATZ-Entgelt finden Sie auch hier/wahllos rausgepickt: https://www.n-heydorn.de/altersteilzeitrechner.html Und, normalerweise macht einem der AG selbst auf Nachfrage auch eine Fiktiv-Berechnung für das zu erwartende Gehalt als Entscheidungshilfe pro/kontra ATZ. Gruß w.
W°lfgangam 15.10.2021 | 15:00
Hallo Esge, hier finden Sie ein erläuterndes Webinar (Kap. 9 ff.): https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… Gruß w.
Esgeam 21.10.2021 | 14:34
Hallo W°lfgang, herzlichen Dank. Grüße!
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