Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um Altersteilzeit für Außertarif-Mitarbeiter.
Nach ATG ist der Aufstockungsbetrag mit mindestens um 20% bzw. nach Betriebsvereinbarung festgelegt.
Unklar ist die Berechnung entspr. Aufstockungsbetrags, 20% nach was, nach Beitragsbemessungsgrenze (aktuell in 2021 um 7.100€) oder nach Brutto-Altersteilzeitentgelt?
Bei einem Regelarbeitsentgelt von 8.800 €
Somit übersteigt das Regelarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in Höhe von 7.100 € !
Zukünftige Altersteilzeitentgelt wäre 4.400 €
Aufstockungsbetrag nach BGG:
20% nach BBG wäre ein Aufstockungsbetrag in Höhe 20% x 7.100€ = 1.420€
Somit ergibt sich ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5820 €
Aufstockungsbetrag nach Brutto-Altersteilzeitentgelt:
20% x 4.400€ = 880€
Das wäre ein Altersteilzeitentgelt in Höhe von 5280€
Ein Unterschied von 540€/monatlich!
Wie ist es nun die korrekte Berechnung des Aufstockungsbetrags?
Für Ihre Hilfe und Klärung bedanke ich mich ganz herzlich!
Mit freundlichen Grüßen,
Esge