Kann mir jemand ausrechnen was ich ungefähr an steuern bei der altersteilzeit an das Finanzamt bezahlen muss.
Ich habe einen Brutto ( vor der ATZ )Steuerkl. 3 / 2843 eur. in ATZ 1421 Euro Meine frau bekommt eine Rente mit 14325 Euro, anpassungsbetrag 2421. Rentenbeginn.05.2006
Aufstockungsbetrag 722
Gesetzlicher Aufstockungsbetrag 284
Vielen dank.
Fragen zur Rente = Rentenversicherung
Fragen zur Steuern = Finanzamt
Dies ist kein Steuerforum. Antworten liefert Ihr Finanzam, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Ich habe einen Brutto ( vor der ATZ )Steuerkl. 3 / 2843 eur. in ATZ 1421 Euro Meine frau bekommt eine Rente mit 14325 Euro, anpassungsbetrag 2421. Rentenbeginn.05.2006
Aufstockungsbetrag 722
Gesetzlicher Aufstockungsbetrag 284
Vielen dank.
Guten Tag,
da der Aufstockungsbetrag brutto für netto, seitens des AG im Blockmodell gezahlt wird und
in der steuerlichen Progression gerechnet wird,
gehen Sie mal ungefähr von ca. 1.000 Euro Steuernachzahlung aus. Es kann etwas darunter oder auch darüber liegen. Am besten legen Sie monatlich
zwischen 80 und 120 Euro während der ATZ als Rückstellung auf die Seite. Dann erwarten Sie keine unangenehmen Überraschungen nächstes Jahr vom Fiskus bei der Steuererkläung, besonders wenn man die Steuerklasse III hat. Grundsätzlich ist es immer besser, wenn man verheiratet bei ATZ, bei gemeinsamer Veranlagung die IV/IV zu nehmen.
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung, sondern
ein Baustein des Lebens, der unter Erfahrung abzuhaken ist.
Sonntägliche Grüße
google Altersteilzeit + Besteuerung + Rechner
=
(z.B.) https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Altersteilzeit.html
Ich habe einen Brutto ( vor der ATZ )Steuerkl. 3 / 2843 eur. in ATZ 1421 Euro Meine frau bekommt eine Rente mit 14325 Euro, anpassungsbetrag 2421. Rentenbeginn.05.2006
Aufstockungsbetrag 722
Gesetzlicher Aufstockungsbetrag 284
Vielen dank.
Guten Tag,
da der Aufstockungsbetrag brutto für netto, seitens des AG im Blockmodell gezahlt wird und
in der steuerlichen Progression gerechnet wird,
gehen Sie mal ungefähr von ca. 1.000 Euro Steuernachzahlung aus. Es kann etwas darunter oder auch darüber liegen. Am besten legen Sie monatlich
zwischen 80 und 120 Euro während der ATZ als Rückstellung auf die Seite. Dann erwarten Sie keine unangenehmen Überraschungen nächstes Jahr vom Fiskus bei der Steuererkläung, besonders wenn man die Steuerklasse III hat. Grundsätzlich ist es immer besser, wenn man verheiratet bei ATZ, bei gemeinsamer Veranlagung die IV/IV zu nehmen.
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung, sondern
ein Baustein des Lebens, der unter Erfahrung abzuhaken ist.
Sonntägliche Grüße
Ich danke ihnen sehr.
Viele Grüße
Es gibt wunderbare ATZ rechner im internet, auch kann man vom AG das detailliert ausrechnen lassen
Hallo Elia,
da in diesem Forum Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch deren Mitarbeiter beantwortet werden und wir keine Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind, dürfen wir hierüber keinerlei Auskünfte geben. Fragen Sie hierzu Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein, falls Sie dort Mitglied sind oder folgen Sie den Ratschlägen der anderen User.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung